Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fair Hygiene Team GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landshut HRB 12705
EUID
DED2404V.HRB12705
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
91 IN 384/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
16.01.2026
Prüfungstermin
11.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fair Hygiene GmbH ist eröffnet. Die Prüfung der bis zum 16.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 11.11.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Feststellung von Forderungen bei Gericht eingehen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
91 IN 384/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fair Hygiene Team GmbH, Dorfstraße 43, 17390 Murchin, vertreten durch die Geschäftsführerin Diana-Carmen Gascan
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 12705
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Köster Rechtsanwälte, Frieden…
91 IN 384/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fair Hygiene Team GmbH, Dorfstraße 43, 17390 Murchin, vertreten durch die Geschäftsführerin Diana-Carmen Gascan
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 12705
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Köster Rechtsanwälte, Friedenstraße 1, 17424 Ostseebad Heringsdorf, Gz.: 22/000009TK006tk
1. Die Prüfung der bis 16.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18-28 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 11.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 16.09.2026
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