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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Rostock. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Beschluss zur hälftigen Aufteilung des aus der Realisierung von Anfechtungsansprüchen erzielten Erlöses in Höhe von 2.157,96 Euro zwischen den Insolvenzmassen der GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH und der GERMANIA Apparatebau GmbH gefasst. Für die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einschließlich 29.10.2026 bei dem Amtsgericht Rostock Zustimmungen und Einwendungen geltend zu machen. Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs. 1 InsO als erteilt.
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