Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fantastisch GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
EKZ Forum Stein, Forum 1, 90547 Stein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Fürth HRB 18536
EUID
DED3304V.HRB18536
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 381/24
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Hartmut Krüger
Adresse
Nordostpark 45, 90411 Nürnberg
Telefon
0911-955124-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
28.08.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.10.2024
Widerspruchsfrist Forderungen
21.11.2024
Frist Einwendungen Vergütung
13.04.2026
Schlusstermin Frist
19.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Anfertigung, die Reparatur sowie der Verkauf von Massivholzmöbeln sowie der Handel mit Möbeln aller Art und Einrichtungsgegenständen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fantastisch GmbH ist beim Amtsgericht Fürth anhängig. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Arap Ervin vertreten. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, bis zum 13.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt. Zudem beabsichtigt das Gericht, über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 20.02.2026 zu entscheiden. Vor dieser Entscheidung sind der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, innerhalb von drei Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen zur beantragten Vergütungsfestsetzung vorzubringen. Die Unterlagen zur Einsicht liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts nieder.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fantastisch GmbH ist am 28.08.2024 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hartmut Krüger bestellt worden. Die Insolvenzforderungen sind bis zum 10.10.2024 anzumelden, wobei die Prüfung im schriftl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fantastisch GmbH ist am 28.08.2024 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hartmut Krüger bestellt worden. Die Insolvenzforderungen sind bis zum 10.10.2024 anzumelden, wobei die Prüfung im schriftlichen Verfahren erfolgt. Die Frist zur Erhebung von Widersprüchen gegen die Forderungsanmeldungen endet am 21.11.2024. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Im weiteren Verlauf ist die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 60.668,80 EUR steht voraussichtlich kein Betrag zur Verteilung zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Frist zur Vorlage von Einwendungen endet am 19.08.2026. Der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 381/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fantastisch GmbH, EKZ Forum Stein, 90547 Stein, vertreten durch den Geschäftsführer Arap Ervin
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 18536
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstr…
IN 381/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fantastisch GmbH, EKZ Forum Stein, 90547 Stein, vertreten durch den Geschäftsführer Arap Ervin
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 18536
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 24/019001 / ALG/RE
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12-14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 381/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fantastisch GmbH, EKZ Forum Stein, 90547 Stein, vertreten durch den Geschäftsführer Arap Ervin
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 18536
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstr…
IN 381/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fantastisch GmbH, EKZ Forum Stein, 90547 Stein, vertreten durch den Geschäftsführer Arap Ervin
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 18536
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 24/019001 / ALG/RE
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Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 20.02.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb von 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 381/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Fantastisch GmbH, EKZ Forum Stein, 90547 Stein, vertreten durch den Geschäftsführer Arap Ervin
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 18536
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 9040…
IN 381/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Fantastisch GmbH, EKZ Forum Stein, 90547 Stein, vertreten durch den Geschäftsführer Arap Ervin
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 18536
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 24/019001 / ALG/RE
Geschäftszweig/Beschäftigung: Handel von Gartenmöbeln aus Teakholz und besonderen Esstischen für den Innenbereich
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 28.08.2024 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hartmut Krüger
Nordostpark 45, 90411 Nürnberg
Telefon: 0911-955124-0
Telefax: 0911-955124-11
Email: info@schmitt-kanzlei.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 10.10.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.11.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 24.10.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 02.07.2024 beim Insolvenzgericht Fürth eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 28.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 381/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fantastisch GmbH, EKZ Forum Stein, 90547 Stein, vertreten durch den Geschäftsführer Arap Ervin
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 18536
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstr…
IN 381/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fantastisch GmbH, EKZ Forum Stein, 90547 Stein, vertreten durch den Geschäftsführer Arap Ervin
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 18536
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 24/019001 / ALG/RE
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 60.668,80 EUR steht voraussichtlich kein Betrag zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 15.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 381/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fantastisch GmbH, EKZ Forum Stein, 90547 Stein, vertreten durch den Geschäftsführer Arap Ervin
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 18536
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstr…
IN 381/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fantastisch GmbH, EKZ Forum Stein, 90547 Stein, vertreten durch den Geschäftsführer Arap Ervin
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 18536
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 24/019001 / ALG/RE
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.08.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Fürth erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 60.668,80 € zu berücksichtigen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 15.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 381/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fantastisch GmbH, EKZ Forum Stein, 90547 Stein, vertreten durch den Geschäftsführer Arap Ervin
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 18536
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstr…
IN 381/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fantastisch GmbH, EKZ Forum Stein, 90547 Stein, vertreten durch den Geschäftsführer Arap Ervin
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 18536
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 24/019001 / ALG/RE
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hartmut Krüger, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 20.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 18.934,69 EUR auszugehen. Da noch nicht sicher bestimmt werden kann, in welcher Höhe eine Erstattung der Umsatzsteuer aus der Verwaltervergütung erfolgen wird, erfolgt derzeit noch keine Erhöhung der Berechnungsgrundlage.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 15.07.2026
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