Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 42179
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Insolvenzprofil
fast52 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gildemeisterstraße 90 a, 33689 Bielefeld
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRB 42179
EUID
DER2101.HRB42179
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 725/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau
Adresse
Marktstr. 5, 33602 Bielefeld
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.09.2024 , 14:04 Uhr
Eröffnung
01.12.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.01.2025
Berichtstermin
30.01.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
30.01.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
ist die Herstellung, der Vertrieb und der Handel mit Textilien aller Art. Die Gesellschaft ist zur Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie zur Vornahme aller damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte befugt. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen und solche Unternehmen erwerben. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Unternehmen zu beteiligen, sowie andere Unternehmen zu gründen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der fast52 GmbH wurde am 01.12.2024 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage waren Anträge der Schuldnerin vom 27.09.2024 sowie eines Gläubigers vom 02.10.2024. Zuvor waren am 30.09.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit dem Eröffnungsbeschluss wurde derselbe Rechtsanwalt zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt. Die Verfahren 43 IN 725/24 und 43 IN 742/24 wurden miteinander verbunden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.01.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 30.01.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Bielefeld angesetzt. Am 02.12.2024 ging die Anzeige des Insolvenzverwalters über Masseunzulänglichkeit ein, was am 03.12.2024 bekannt gegeben wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 725/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42179 eingetragenen fast52 GmbH, Gildemeisterstr. 90 a, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Kelber, Köckerwald 60, 33…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 725/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42179 eingetragenen fast52 GmbH, Gildemeisterstr. 90 a, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Kelber, Köckerwald 60, 33739 Bielefeld
Geschäftszweig: Die Herstellung, der Vertrieb und der Handel mit Textilien aller Art
Verfahrensbevollmächtigter: Brinkmann, Weinkauf, Adenauerallee 8, 30175 Hannover,
ist am 30.09.2024, um 14:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 725/24
Amtsgericht Bielefeld, 30.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 725/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42179 eingetragenen fast52 GmbH, Gildemeisterstr. 90 a, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Kelber, Köckerwald 60, 33739 Bielef…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 725/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42179 eingetragenen fast52 GmbH, Gildemeisterstr. 90 a, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Kelber, Köckerwald 60, 33739 Bielefeld
ist am 02.12.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 725/24
Amtsgericht Bielefeld, 03.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 725/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42179 eingetragenen fast52 GmbH, Gildemeisterstr. 90 a, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Kelber, Köckerwald 60, 33739 Bielefeld
Geschäftszweig: Die He…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 725/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 42179 eingetragenen fast52 GmbH, Gildemeisterstr. 90 a, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Kelber, Köckerwald 60, 33739 Bielefeld
Geschäftszweig: Die Herstellung, der Vertrieb und der Handel mit Textilien aller Art
Verfahrensbevollmächtigter: Brinkmann, Weinkauf, Adenauerallee 8, 30175 Hannover,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2024, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 02.10.2024 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 43 IN 725/24 und 43 IN 742/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Der erste maßgebliche Eröffnungsantrag (139 Abs. 2 InsO) ist am 27.09.2024 bei Gericht eingegangen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 30.01.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.111 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 725/24
Bielefeld, 01.12.2024
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