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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Frank Christian Fellermeier, Musikverleger, Inhaber der Firma Fragmento Musikverlag e.K., ist im Stadium der Wohlverhaltenszeit nach § 300 InsO. Die Laufzeit der Abtretungserklärung und damit die sog. Wohlverhaltenszeit endet am 26.09.2026. Nunmehr steht die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung an. Die Insolvenzgläubiger, die eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben, erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung. Falls die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt werden soll, muss der Antrag einschließlich der vollständigen Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Zulässigkeitsvoraussetzungen dem Gericht fristgerecht vorliegen. Für den Versagungsantrag gelten die gleichen Voraussetzungen, Fristen und Verfahrensregeln wie für einen Antrag während der Wohlverhaltenszeit. Versagungsanträge nach § 290 InsO können nur gestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 297a InsO vorliegen. Der Versagungsantrag ist insbesondere dann zulässig, wenn einer der abschließend aufgezählten Versagungsgründe nach § 295 Abs. 1 Nr. 1 - 4, Abs. 2 InsO oder wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig verurteilt wird und der Versagungsgrund durch konkrete Tatsachen schlüssig vorgetragen und glaubhaft gemacht wird. Wird der Versagungsgrund auf die Verletzung von Obliegenheiten gestützt, ist glaubhaft zu machen, dass hierdurch eine konkrete Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger eingetreten ist. Fehlende oder geringe Ausschüttungen an die Gläubiger sind alleine kein Versagungsgrund. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Forderungen aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung, aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt oder aus einem Steuerschuldverhältnis von der Restschuldbefreiung unberührt bleiben.
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