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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Verwaltung und Sanierung von Gebäuden jeglicher Art nebst zugehöriger Tätigkeiten mit allen dazu erforderlichen Maßnahmen allein oder in Zusammenarbeit mit Dritten sowie der An- und Verkauf von Textilien und sonstiger Gegenstände.
Das Amtsgericht Duisburg hat am 30.09.2026 um 16:07 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HomeBuild UG (haftungsbeschränkt) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 36910 eingetragen und hat ihren Sitz in Dinslaken. Als gesetzlich vertretungsberechtigt wird die Geschäftsführerin Frau Ferhan Varli genannt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer aus Dinslaken bestellt. Die Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
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