Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 22534
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Insolvenzprofil
Festwerk GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Theo-Erhardt-Straße 3, 56070 Koblenz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 22534
EUID
DET2210V.HRB22534
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 57/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe
Termine & Fristen
Eröffnung
15.04.2019
Masseunzulänglichkeit
27.10.2025
Forderungsanmeldefrist
30.03.2026
Schlussverteilung
01.06.2026
Stichtag schriftliches Verfahren
20.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Cateringservice.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Festwerk GmbH ist durch Beschluss vom 15.04.2019 eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Am 27.10.2025 hat der Verwalter Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Fristen bis zum 30.03.2026 festgesetzt. Der Insolvenzverwalter hat die Schlussunterlagen eingereicht, woraufhin die Schlussverteilung angeordnet wurde. Der zur Verfügung stehende Betrag belief sich auf 0,00 €, während Insolvenzforderungen in Höhe von 21.961,05 € zu berücksichtigen waren. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt; dabei betrug die Regelvergütung 2.036,79 €, zuzüglich eines Zuschlags von 25 % aufgrund der schwierigen Anspruchsdurchsetzung und langen Verfahrensdauer. Der Stichtag für das schriftliche Schlussverfahren wurde auf den 20.07.2026 bestimmt. Das Verfahren soll wegen Masselosigkeit nach § 207 InsO eingestellt werden, wogegen ein Kostenvorschuss von 3.000,00 € gezahlt werden kann.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Festwerk GmbH, Theo-Erhardt-Straße 3, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 22534), vertr. d.: Erik Lanser, Eduard-Müller-Straße 4, 56073 Koblenz, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 30.03.2026 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfa…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Festwerk GmbH, Theo-Erhardt-Straße 3, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 22534), vertr. d.: Erik Lanser, Eduard-Müller-Straße 4, 56073 Koblenz, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 30.03.2026 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 30.03.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 18.02.2026
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 57/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Festwerk GmbH, Theo-Erhardt-Straße 3, 56070 Koblenz hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Koblenz, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der für die Verteilung zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf € 0,00. Insolv…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Festwerk GmbH, Theo-Erhardt-Straße 3, 56070 Koblenz hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Koblenz, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der für die Verteilung zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf € 0,00. Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 21.961,05 zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Koblenz, Aktenzeichen: 21 IN 57/19, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
56068 Koblenz, 01.06.2026
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 57/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren der Festwerk GmbH, Theo-Erhardt-Straße 3, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 22534), vertr. d.: Erik Lanser, Eduard-Müller-Straße 4, 56073 Koblenz, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf
xxx €
und der Auslagensatz auf
xxx €
jeweils zuzüglich 19 % Mehrwertsteu…
In dem Insolvenzverfahren der Festwerk GmbH, Theo-Erhardt-Straße 3, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 22534), vertr. d.: Erik Lanser, Eduard-Müller-Straße 4, 56073 Koblenz, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf
xxx €
und der Auslagensatz auf
xxx €
jeweils zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer i.H.v. xxx €
insgesamt auf xxx € festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Durch Beschluss vom 15.04.2019 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe zum Insolvenzverwalter bestellt worden.
Mit Schreiben vom 06.05.2026 beantragt der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Die Masse beträgt 5.091,97 €.
Nach § 2 InsVV erhält der Insolvenzverwalter in der Regel von den ersten 35.000 Euro der Insolvenzmasse 40 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 70.000 Euro 26 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 350.000 Euro 7,5 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 700.000 Euro 3,3 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 35.000.000 Euro 2,2 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 70.000.000 Euro 1,1 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 350.000.000 Euro 0,5 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 700.000.000 Euro 0,4 Prozent und von dem darüber hinausgehenden Betrag 0,2 Prozent.
Die Vergütung errechnet sich wie folgt:
40 % aus 5.091,97 € 2.036,79 €
Nach § 3 InsVV ist ein Zuschlag auf die Verwaltervergütung zuzubilligen bei einer erheblichen Abweichung vom Regelfall.
Hier berechtigen folgende Umstände zu einer Erhöhung der Vergütung:
25 % Zuschlag zur Regelvergütung wegen schwieriger und umfangreiche Anspruchsdurchsetzung gegen einen Drittschuldner; lange Verfahrensdauer bei gleichzeitiger Massearmut
Wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen in dem Schlussbericht verwiesen.
Unter Berücksichtigung der dargelegten Erhöhungskritierien wird daher für das vorliegende Verfahren ein Zuschlag von 25% der oben berechneten Vergütung für angemessen angesehen.
Der Insolvenzverwalter macht eine Gesamtvergütung in Höhe von xxx € geltend, diese entspricht dem anerkannten Zuschlag und die Vergütung ist daher in der beantragten Höhe festzusetzen.
Daneben stehen dem Insolvenzverwalter die Erstattung der Auslagen und die Geltendmachung der Umsatzsteuer (§§ 7, 8 InsVV) zu.
Der Insolvenzverwalter kann nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalsatz fordern, der im ersten Jahr des Verfahrens 15 %, danach 10 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 € je angefangenen Monats der Dauer der Tätigkeit des Verfahrens beträgt. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen, § 8 Abs. 3 InsVV (n.F.).
Vorliegend wurden Auslagen in Höhe von xxx € geltend gemacht.
Der Insolvenzverwalter hat darüber hinaus gemäß § 7 InsVV Anspruch auf Erstattung der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der Insolvenzverwalter hat des Weiteren gemäß § 4 Abs. 2 InsVV die weiteren Zustellungsauslagen gem. § 8 Abs. 3 InsO i. H. v. xxx Euro geltend gemacht.
Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
oder bei dem
Landgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Koblenz, 01.06.2026
Das Amtsgericht - Abt. 21-
21 IN 57/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Festwerk GmbH, Theo-Erhardt-Straße 3, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 22534), vertr. d.: Erik Lanser, Eduard-Müller-Straße 4, 56073 Koblenz, (Geschäftsführer), wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt. Anstelle des Schlusstemins wird das schriftlic…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Festwerk GmbH, Theo-Erhardt-Straße 3, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 22534), vertr. d.: Erik Lanser, Eduard-Müller-Straße 4, 56073 Koblenz, (Geschäftsführer), wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt. Anstelle des Schlusstemins wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Stichtag, der dem Schlusstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 20.07.2026 bestimmt.
Der Stichtag dient zur:
1. Überprüfung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
3. Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
4. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
5. Anhörung der Gläubiger hinsichtlich der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens wegen Masselosigkeit nach § 207 InsO.
Die Einstellung nach § 207 InsO kann durch die Zahlung eines Kostenvorschusses i.H.v. 3.000,00 € abgewendet werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
56068 Koblenz, 01.06.2026
Das Amtsgericht - Abt 21
21 IN 57/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Festwerk GmbH, Theo-Erhardt-Straße 3, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 22534), vertreten durch: Erik Lanser, Eduard-Müller-Straße 4, 56073 Koblenz, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter mit Bericht vom 08.10.2025 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO an…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Festwerk GmbH, Theo-Erhardt-Straße 3, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 22534), vertreten durch: Erik Lanser, Eduard-Müller-Straße 4, 56073 Koblenz, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter mit Bericht vom 08.10.2025 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
56068 Koblenz, 27.10.2025
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 57/19
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