Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRA 21960
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GPG Immobilien GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
August-Borsig-Straße 11 a, 56070 Koblenz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRA 21960
EUID
DET2210V.HRA21960
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 21/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peter Kiehl
Termine & Fristen
Eröffnung
21.07.2021
Anordnung schriftliches Verfahren / Stichtag
16.03.2026
Einstellung
22.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GPG Immobilien GmbH & Co. KG ist am 21.07.2021 durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz eröffnet worden. Rechtsanwalt Peter Kiehl ist zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Laufe des Verfahrens wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei sich die Masse auf 24.015,97 € belief. Mit Beschluss vom 21.01.2026 wurde die Schlussverteilung genehmigt und ein Stichtag für das schriftliche Verfahren zum 16.03.2026 bestimmt. Eine weitere Bekanntmachung vom 27.01.2026 bestätigt die stattfindende Schlussverteilung mit einem verfügbaren Massebestand von 21.856,55 € und einer Summe der Forderungen von 50.487,55 €. Das Verfahren ist jedoch gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten deckenden Masse mit Wirkung vom 22.06.2026 eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren der
GPG Immobilien GmbH & Co. KG, vertr.d.d.Komm. D. Gutendorf und A. Fries, August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 21960),
vertreten durch:
1. GPG Verwaltungs GmbH (AG Koblenz HRB 25930), August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz, (Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Anton Fr…
In dem Insolvenzverfahren der
GPG Immobilien GmbH & Co. KG, vertr.d.d.Komm. D. Gutendorf und A. Fries, August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 21960),
vertreten durch:
1. GPG Verwaltungs GmbH (AG Koblenz HRB 25930), August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz, (Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Anton Fries, Weyerstraße 2, 56220 Kettig, (Geschäftsführer),
1.2. Daniel Gutendorf, Amselstraße 29, 56218 Mülheim-Kärlich, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters , Rechtsanwalt Peter Kiehl , auf
xxx €
und der Auslagensatz auf
xxx €
jeweils zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer i.H.v.xxx €
insgesamt auf xxx € festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Durch Beschluss vom 21.07.2021 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und Rechtsanwalt Peter Kiehl zum Insolvenzverwalter bestellt worden.
Mit Schreiben vom 15.12.2025 beantragt der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Die Masse beträgt 24.015,97€.
Nach § 2 InsVV erhält der Insolvenzverwalter in der Regel von den ersten 25.000 € der Insolvenzmasse 40%, von dem Mehrbetrag bis zu 50.000 € 25 %, von dem Mehrbetrag bis zu 250.000 € 7%, von dem Mehrbetrag bis zu 500.000 € 3%, von dem Mehrbetrag bis zu 25.000.000 € 2%, von dem Mehrbetrag bis zu 50.000.000 € 1% und von dem darüber hinausgehenden Betrag 0,5%.
Die Vergütung errechnet sich wie folgt:
40 % aus xxx € xxx €
Nach § 3 InsVV ist ein Zuschlag auf die Verwaltervergütung zuzubilligen bei einer erheblichen Abweichung vom Regelfall.
Hier berechtigen folgende Umstände zu einer Erhöhung der Vergütung:
a) Obstruktiver Schuldner, unvollständiges, ungeordnetes Belegwesen
b) Prüfung der Verwertungsmöglichkeiten von Immobilien
Wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen in dem Schlussbericht verwiesen.
Unter Berücksichtigung der dargelegten Erhöhungskriterien wird daher für das vorliegende Verfahren ein Bruchteil von 170 % der oben berechneten Vergütung für angemessen angesehen.
Daneben stehen dem Insolvenzverwalter die Erstattung der Auslagen und die Geltendmachung der Umsatzsteuer (§§ 7, 8 InsVV) zu.
Der Insolvenzverwalter kann nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalsatz fordern, der im ersten Jahr des Verfahrens 15 %, danach 10 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 € je angefangenen Monats der Dauer der Tätigkeit des Verfahrens beträgt. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen, § 8 Abs. 3 InsVV.
Der Insolvenzverwalter hat darüber hinaus gemäß § 7 InsVV Anspruch auf Erstattung der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer.
Zur Vermeidung von Wiederholungen darf auf den Festsetzungsantrag vom 15.12.2025 vollinhaltlich Bezug genommen werden.
Es ist somit antragsgemäß wie geschehen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
oder bei dem
Landgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Koblenz, 18.02.2026
Das Amtsgericht - Abt. 21-
21 IN 21/21
Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren der GPG Immobilien GmbH & Co. KG, vertr.d.d.Komm. D. Gutendorf und A. Fries, August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 21960), vertr. d.: 1. GPG Verwaltungs GmbH (AG Koblenz HRB 25930), August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Anton Fries, Weyerst…
In dem Insolvenzverfahren der GPG Immobilien GmbH & Co. KG, vertr.d.d.Komm. D. Gutendorf und A. Fries, August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 21960), vertr. d.: 1. GPG Verwaltungs GmbH (AG Koblenz HRB 25930), August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Anton Fries, Weyerstraße 2, 56220 Kettig, (Geschäftsführer), 1.2. Daniel Gutendorf, Amselstraße 29, 56218 Mülheim-Kärlich, (Geschäftsführer),wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt . Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, steht dem Insolvenzverwalter ein Anspruch gegen die Staatskasse zu. Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
oder bei dem
Landgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Koblenz, 18.02.2026
Das Amtsgericht - Abt. 21-
21 IN 21/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma GPG Immobilien GmbH & Co. KG findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussver-zeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Koblenz - 21 IN 21/21 - niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigten Forderungen beträgt 50.4…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma GPG Immobilien GmbH & Co. KG findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussver-zeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Koblenz - 21 IN 21/21 - niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigten Forderungen beträgt 50.487,55 EUR. Es ist ein Massebestand - vor Berichtigung der Massekosten - in Höhe von 21.856,55 EUR ver-fügbar.
56068 Koblenz, 27.01.2026
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 21/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GPG Immobilien GmbH & Co. KG, vertr.d.d.Komm. D. Gutendorf und A. Fries, August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 21960), vertr. d.: 1. GPG Verwaltungs GmbH (AG Koblenz HRB 25930), August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. An…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GPG Immobilien GmbH & Co. KG, vertr.d.d.Komm. D. Gutendorf und A. Fries, August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 21960), vertr. d.: 1. GPG Verwaltungs GmbH (AG Koblenz HRB 25930), August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Anton Fries, Weyerstraße 2, 56220 Kettig, (Geschäftsführer), 1.2. Daniel Gutendorf, Amselstraße 29, 56218 Mülheim-Kärlich, (Geschäftsführer), wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt . Anstelle des Schlusstemins wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Stichtag, der dem Schlusstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 16.03.2026 bestimmt.
Der Stichtag dient zur:
1. Überprüfung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
3. Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
4. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
56068 Koblenz, 21.01.2026
Das Amtsgericht - Abt 21
21 IN 21/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 21/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GPG Immobilien GmbH &
Co. KG, vertr.d.d.Komm. D. Gutendorf und A. Fries, August-Borsig-Str. 11 a, 56070
Koblenz (AG Koblenz, HRA 21960), vertr. d.: 1. GPG Verwaltungs GmbH (AG Koblenz
HRB 25930), August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz, (Gesellschafter), vertr…
21 IN 21/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GPG Immobilien GmbH &
Co. KG, vertr.d.d.Komm. D. Gutendorf und A. Fries, August-Borsig-Str. 11 a, 56070
Koblenz (AG Koblenz, HRA 21960), vertr. d.: 1. GPG Verwaltungs GmbH (AG Koblenz
HRB 25930), August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1.
Anton Fries, Moltkestr. 11, 56068 Koblenz, (Geschäftsführer), 1.2. Daniel Gutendorf,
Amselstraße 29, 56218 Mülheim-Kärlich, (Geschäftsführer), wird das Verfahren gem. §
207 InsO nach Anhörung der Gläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens
deckenden Masse eingestellt..
56068 Koblenz, 22.06.2026
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 21/21
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