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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Verkauf und Vertrieb von Bekleidung für Damen, Herren und Kinder und Accessoires in eigenen Geschäften und über Franchise-Partner, Import und Export von Waren aller Art sowie die Planung, Errichtung, Renovierung, Bewertung und der Verkauf von Immobilien soweit für diese Tätigkeiten keine Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Feuda GmbH ist am 30.12.2025 um 18:11 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Verhoeven bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Mit diesem Verfahren ist das weitere Verfahren 810 IN 1746/25 F-77 verbunden, wobei das vorliegende Verfahren führt. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 30.03.2026 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und rechtzeitig angemeldete Forderungen als festgestellt. Am 06.02.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
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