Betrieb von Gastronomie-Betrieben inklusive Übernachtungsgewerbe und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren Uludag Gastronomiebetriebe GmbH i.L., Siemensstraße 3, 65795 Hattersheim, ist das Verfahren am 11.12.2025 um 12:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Cristina Heymann. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.03.2026 anzumelden. Einwendungen oder Anträge gegen die Forderungsanmeldungen sind bis zum 23.03.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main vorzubringen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Uludag Gastronomiebetriebe GmbH i.L. ist am 11.12.2025 um 12:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.03.2026 …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Uludag Gastronomiebetriebe GmbH i.L. ist am 11.12.2025 um 12:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.03.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 23.03.2026 beim Gericht vorzubringen. In einem späteren Schritt hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1744/24 U-2-1 In dem Insolvenzverfahren Uludag Gastronomiebetriebe GmbH i.L., Siemensstraße 3, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRB 109711), vertr. d.: Telibey Uludag, Rosengarten 29, 65795 Hattersheim, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur…
810 IN 1744/24 U-2-1 In dem Insolvenzverfahren Uludag Gastronomiebetriebe GmbH i.L., Siemensstraße 3, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRB 109711), vertr. d.: Telibey Uludag, Rosengarten 29, 65795 Hattersheim, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1744/24 U-2-1 Am 11.12.2025 um 12:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Uludag Gastronomiebetriebe GmbH i.L., Siemensstraße 3, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRB 109711),
vertreten durch:
Telibey Uludag, Frankfurter Straße 46, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalteri…
810 IN 1744/24 U-2-1 Am 11.12.2025 um 12:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Uludag Gastronomiebetriebe GmbH i.L., Siemensstraße 3, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRB 109711),
vertreten durch:
Telibey Uludag, Frankfurter Straße 46, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Cristina Heymann, Minnholzweg 2 b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/ 78 34 0, Fax: 06173/ 78 34 14 9, E-Mail: kronberg@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 09.03.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 23.03.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 15.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1744/24 U-33-: In dem Insolvenzverfahren Uludag Gastronomiebetriebe GmbH i.L., Siemensstraße 3, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRB 109711),
vertreten durch:
Telibey Uludag, Frankfurter Straße 46, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), wurde am 11.12.2025 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §…
810 IN 1744/24 U-33-: In dem Insolvenzverfahren Uludag Gastronomiebetriebe GmbH i.L., Siemensstraße 3, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRB 109711),
vertreten durch:
Telibey Uludag, Frankfurter Straße 46, 65779 Kelkheim (Taunus), (Geschäftsführer), wurde am 11.12.2025 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Cristina Heymann, Minnholzweg 2 b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/ 78 34 0, Fax: 06173/ 78 34 14 9, E-Mail: kronberg@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 11.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1744/24 U-33- : In dem Insolvenzantragsverfahren Uludag Gastronomiebetriebe GmbH i.L., Siemensstraße 3, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRB 109711),
vertreten durch:
Telibey Uludag, (Geschäftsführer), wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 InsO die Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie die eins…
810 IN 1744/24 U-33- : In dem Insolvenzantragsverfahren Uludag Gastronomiebetriebe GmbH i.L., Siemensstraße 3, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRB 109711),
vertreten durch:
Telibey Uludag, (Geschäftsführer), wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 InsO die Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie die einstweilige Einstellung bereits eingeleiteter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angeordnet, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten des Verfahrens auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 30.01.2025
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