Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRA 7632
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FF Magdeburg-Sudenburg GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 7632
EUID
DEW1215.HRA7632
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 209/24 (371)
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.07.2024 , 14:20 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.09.2024
Berichtstermin
22.10.2024
Prüfungstermin
22.10.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FF Magdeburg-Sudenburg GmbH & Co.KG ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Am 04.07.2024 um 14:20 Uhr wurde im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karina Schwarz bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten. Später wurde durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FF Magdeburg-Sudenburg GmbH & Co.KG ist am 01.08.2024 um 11:00 Uhr durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 04.07.2024 angeordnet worden, wobei die vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz bestellt wurde. Mit…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FF Magdeburg-Sudenburg GmbH & Co.KG ist am 01.08.2024 um 11:00 Uhr durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 04.07.2024 angeordnet worden, wobei die vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz bestellt wurde. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist ebenfalls Rechtsanwältin Karina Schwarz zur Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 23.09.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.10.2024 festgesetzt worden. Bis zu diesem Datum sind unter anderem Widersprüche gegen Forderungen, Anträge zur Person der Insolvenzverwalterin sowie Anträge zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses schriftlich bei Gericht einzureichen. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 340 IN 209/24 (371). In dem Insolvenzverfahren FF Magdeburg-Sudenburg GmbH & Co.KG, Rottersdorfer Straße 8, 39112 Magdeburg (AG Stendal, HRA 7632), vertr. d.: 1. FF Magdeburg Verwaltungs GmbH, Erich-Weinert-Str. 5, 39112 Magdeburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bianco Sascha Gos…
Geschäfts-Nr.: 340 IN 209/24 (371). In dem Insolvenzverfahren FF Magdeburg-Sudenburg GmbH & Co.KG, Rottersdorfer Straße 8, 39112 Magdeburg (AG Stendal, HRA 7632), vertr. d.: 1. FF Magdeburg Verwaltungs GmbH, Erich-Weinert-Str. 5, 39112 Magdeburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bianco Sascha Goschnick, Erich-Weinert-Str. 5, 39112 Magdeburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Amtsgericht Magdeburg, 11.05.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 209/24 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FF Magdeburg-Sudenburg GmbH & Co.KG, Rottersdorfer Straße 6, 39112 Magdeburg (AG Stendal, HRA 7632), vertr. d.: 1. FF Magdeburg Verwaltungs GmbH, Erich-Weinert-Str. 5, 39112 Magdeburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bia…
340 IN 209/24 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FF Magdeburg-Sudenburg GmbH & Co.KG, Rottersdorfer Straße 6, 39112 Magdeburg (AG Stendal, HRA 7632), vertr. d.: 1. FF Magdeburg Verwaltungs GmbH, Erich-Weinert-Str. 5, 39112 Magdeburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bianco Sascha Goschnick, Erich-Weinert-Str. 5, 39112 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist am 04.07.2024 um 14:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karina Schwarz, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/ 6286260, Fax: 0391/ 6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 04.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der FF Magdeburg-Sudenburg GmbH & Co.KG, Rottersdorfer Straße 8, 39112 Magdeburg (AG Stendal, HRA 7632), vertr. d.: 1. FF Magdeburg Verwaltungs GmbH, Erich-Weinert-Str. 5, 39112 Magdeburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bianco Sascha Goschnick, Erich-Wei…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der FF Magdeburg-Sudenburg GmbH & Co.KG, Rottersdorfer Straße 8, 39112 Magdeburg (AG Stendal, HRA 7632), vertr. d.: 1. FF Magdeburg Verwaltungs GmbH, Erich-Weinert-Str. 5, 39112 Magdeburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bianco Sascha Goschnick, Erich-Weinert-Str. 5, 39112 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karina Schwarz, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/ 6286260, Fax: 0391/ 6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.09.2024 anzumelden; der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 22.10.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.09.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (22.10.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
- 01.08.2024 - (340 IN 209/24 (371))
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