Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lubeck, Bjarne
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Schulstraße 33, 39615 Seehausen (Altmark) OT Geestgottberg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 3182
EUID
DEW1215.HRA3182
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
7 IN 74/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Kanzlei
White & Case Insolvenz GbR
Adresse
Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg
Telefon
0391-5630778-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.05.2026 , 14:40 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen des Bjarne Lubeck, handelnd unter Teppichland Inh. Bjarne Lubeck e.K., ist am 12.05.2026 um 14:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger bestellt worden. Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 74/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Bjarne Lubeck, geb. am 03.07.1966, Amselweg 1, 29456 Hitzacker (Elbe), handelnd unter Teppichland Inh. Bjarne Lubeck e.K., Schulstraße 33, 39615 Seehausen (Altmark) OT Geestgottberg (AG Stendal, HRA 3182), ist am 12.05.2026 um 14:40 Uhr die vorläufige …
7 IN 74/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Bjarne Lubeck, geb. am 03.07.1966, Amselweg 1, 29456 Hitzacker (Elbe), handelnd unter Teppichland Inh. Bjarne Lubeck e.K., Schulstraße 33, 39615 Seehausen (Altmark) OT Geestgottberg (AG Stendal, HRA 3182), ist am 12.05.2026 um 14:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, c/o White & Case Insolvenz GbR, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391-5630778-0, Fax: 0391-5630778-99 bestellt worden.
Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 12.05.2026
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