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Insolvenzprofil
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Das Amtsgericht Dresden hat am 24.06.2026 um 11:59 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FGW Sachsen GmbH, Coschützer Straße 88, 01705 Freital, HRB 46580, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Dipl.-Kfm Martin Obendorf ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse unterliegen einem allgemeinen Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Die Schuldnerin hat dem Verwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren. Eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt, neue werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Ausgenommen von der Einstellung sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
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