Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
fieldGUARD GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Mühlstraße 8, 72336 Balingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRA 722599
EUID
DEB8534.HRA722599
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
10 IN 424/25
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Fristende Beschwerde
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der fieldGUARD GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin giteba GmbH, wurde durch den Antrag eines Gläubigers eingeleitet. Das zuständige Amtsgericht Stuttgart hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht dem Beschwerdeführer die sofortige Beschwerde zu, die binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hechingen eingelegt werden muss. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen und muss die angefochtene Entscheidung sowie die Beschwerdeeinlegungserklärung enthalten. Elektronische Dokumente können gemäß den Vorgaben auf www.ejustice-bw.de eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Schriftliche Anträge und Erklärungen bestimmter Personenkreise sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 424/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
fieldGUARD GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin giteba GmbH, Mühlstraße 8, 72336 Balingen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 722599
- Schuldnerin -
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Beschluss:
D…
10 IN 424/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
fieldGUARD GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin giteba GmbH, Mühlstraße 8, 72336 Balingen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 722599
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 08.04.2026
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