Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 775158
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schmid Verwaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Killertalstraße 24/1, 72393 Burladingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 775158
EUID
DEB8534.HRB775158
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
10 IN 459/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.12.2025
Aufhebung
08.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) an der SaSö Komplettbau GmbH & Co.KG, die als Geschäftszweck die Ausführung von Bauleistungen zur teilweisen oder vollständigen Erstellung von Gebäuden für Wohn- und/oder gewerbliche Zwecke hat.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmid Verwaltungs-GmbH, Burladingen, ist Gegenstand der Bekanntmachung. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Im Verfahren ist am 29.12.2025 durch das Amtsgericht Hechingen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen erfolgt. Mit Beschluss vom 08.04.2026 sind diese Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden. Gleichzeitig ist der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 459/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Schmid Verwaltungs-GmbH, Killertalstraße 24/1, 72393 Burladingen, vertreten durch den Gesellschafter Sanny Siegfried Schmid
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 775158
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das ei…
10 IN 459/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Schmid Verwaltungs-GmbH, Killertalstraße 24/1, 72393 Burladingen, vertreten durch den Gesellschafter Sanny Siegfried Schmid
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 775158
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 29.12.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 459/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Schmid Verwaltungs-GmbH, Killertalstraße 24/1, 72393 Burladingen, vertreten durch den Gesellschafter Sanny Siegfried Schmid
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 775158
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das ei…
10 IN 459/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Schmid Verwaltungs-GmbH, Killertalstraße 24/1, 72393 Burladingen, vertreten durch den Gesellschafter Sanny Siegfried Schmid
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 775158
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 08.04.2026
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