a) die Förderung des Tierschutzes, insbesondere durch die Anschaffung von Tieren und deren Haltung und Vermehrung nach dem neuesten Stand der tiergärtnerischen Erkenntnisse, durch Förderung des Artenschutzes, durch Anschaffung bedrohter Tierarten und durch die Schaffung von Einrichtungen und die Schaffung der besonderen Lebensbedingungen zur Erhaltung und Vermehrung dieser Tierarten, b) die Förderung der Bildung, indem Maßnahmen getroffen und Einrichtungen geschaffen werden, die Kenntnisse über Tiere vertiefen; insbesondere sollen allen Bevölkerungskreisen durch Bildungsangebote, pädagogische Maßnahmen und zoologische Führungen das Leben der Tiere und Einsichten in biologische und ökologische Zusammenhänge und persönliche Tierkontakte vermittelt werden, c) die Förderung der Wissenschaft durch Forschung auf den Gebieten der Zoologie, der Tiermedizin und der Tiergartenbiologie, insbesondere durch Studium der Verhaltensweisen und Lebensbedingungen bedrohter Tierarten und durch die Förderung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet, d) die Förderung kultureller Zwecke, namentlich die Vermittlung von Interaktion zwischen Mensch, Tier und Landschaft als Kulturraum sowie die Erhaltung des Zoos als kulturelle Einrichtung der Jugend- und Erwachsenenbildung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Filmtier-Park gGmbH ist am 01.01.2024 um 12:00 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 23.02.2024 anzumelden. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 28.03.2024. Bis zu diesem Datum sind Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich des Verwalters, des Gläubigerausschusses und weiterer Verfahrensschritte bei Gericht einzureichen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Anmeldefrist und Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter am 02.02.2024 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Im Anschluss daran wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Widersprüche gegen diese Forderungen sind bis zum 26.05.2026 zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
29 IN 78/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Filmtier-Park gGmbH, Am Aschenberg 27, 29361 Eschede (AG Lüneburg, HRB 208849), vertr. d.: 1. Ruben Liedtke, Grünackerstr. 19 a, 29348 Eschede, (Geschäftsführer), 2. Sergej Schweizer, Hermannsburger Str. 15, 29348 Eschede, (Geschäftsführer), wurde beschlossen…
29 IN 78/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Filmtier-Park gGmbH, Am Aschenberg 27, 29361 Eschede (AG Lüneburg, HRB 208849), vertr. d.: 1. Ruben Liedtke, Grünackerstr. 19 a, 29348 Eschede, (Geschäftsführer), 2. Sergej Schweizer, Hermannsburger Str. 15, 29348 Eschede, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Widersprüche sind schriftlich bis zum 26.05.2026 zu erheben.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Celle, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
29 IN 78/23: Über das Vermögen der Filmtier-Park gGmbH, Am Aschenberg 27, 29361 Eschede (AG Lüneburg, HRB 208849), vertr. d.: 1. Ruben Liedtke, Grünackerstr. 19 a, 29348 Eschede, (Geschäftsführer), 2. Sergej Schweizer, Hermannsburger Str. 15, 29348 Eschede, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2024 um 12:00 Uhr das Insolven…
29 IN 78/23: Über das Vermögen der Filmtier-Park gGmbH, Am Aschenberg 27, 29361 Eschede (AG Lüneburg, HRB 208849), vertr. d.: 1. Ruben Liedtke, Grünackerstr. 19 a, 29348 Eschede, (Geschäftsführer), 2. Sergej Schweizer, Hermannsburger Str. 15, 29348 Eschede, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Ständehausstr. 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511-3266050, Fax: 0511-3266051, E-Mail: iv-hannover@roemermann.com, Internet: www.hr-inso.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.02.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 28.03.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.02.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (28.03.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 03.01.2024
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Originalbekanntmachung
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29 IN 78/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Filmtier-Park gGmbH, Am Aschenberg 27, 29361 Eschede (AG Lüneburg, HRB 208849), vertr. d.: 1. Ruben Liedtke, Grünackerstr. 19 a, 29348 Eschede, (Geschäftsführer), 2. Sergej Schweizer, Hermannsburger Str. 15, 29348 Eschede, (Geschäftsführer), hat der Insolvenz…
29 IN 78/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Filmtier-Park gGmbH, Am Aschenberg 27, 29361 Eschede (AG Lüneburg, HRB 208849), vertr. d.: 1. Ruben Liedtke, Grünackerstr. 19 a, 29348 Eschede, (Geschäftsführer), 2. Sergej Schweizer, Hermannsburger Str. 15, 29348 Eschede, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Celle, 02.02.2024
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