Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Baensch Plus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Wacholderring 3, 29308 Winsen
Handelsregister
Amtsgericht Stadthagen HRB 201385
EUID
DEP2106.HRB201385
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 86/21
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
08.04.2026
Bekanntmachung Schlussverteilung
30.06.2026
Zustimmung zur Schlussverteilung
01.07.2026
Schlusstermin
18.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Full-Service Werbeagentur und Marketingagentur, spezialisiert auf die Beratung und Begleitung von Unternehmen, besonders für die Bereiche Wachstumsstrategie, Neukundengewinnung, Kundenentwicklung, Kundenrückgewinnung, Reklamationsmanagement, integrierte Kommunikation, online und mobile Strategien, Vermittlung und Abwicklung von Werbemitteln, Printprodukten und Textildrucken. Herstellung und Vertrieb von EDV-Anwendersoftware, Verkauf, Lieferung und Installation von Servern, Arbeitsplatzcomputern, Kassensystemen und sonstigen Geräten, deren Wartung und Instandhaltung sowie der Verkauf von passendem Zubehör.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baensch Plus GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch Geschäftsführer Eike-Christian Bänsch. Im Verfahrensverlauf wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, festgesetzt. Die Berechnungsmasse belief sich auf 18.783,56 EUR. Es wurden Zustellungskosten in Höhe von 84,00 EUR nebst Umsatzsteuer anerkannt. Das Verfahren ist im Stadium der Schlussverteilung angekommen. Der verfügbare Massebestand beträgt 14.095,75 EUR. Zu berücksichtigende Forderungen belaufen sich auf 97.029,44 EUR sowie Gerichts- und Verwalterkosten. Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bückeburg aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baensch Plus GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Eike-Christian Bänsch vertreten. Im Verfahrensverlauf wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, festgesetzt. Die Berechnungsmasse belief sich…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baensch Plus GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Eike-Christian Bänsch vertreten. Im Verfahrensverlauf wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, festgesetzt. Die Berechnungsmasse belief sich auf 18.783,56 EUR. Es erfolgte die Ankündigung der Schlussverteilung mit einem verfügbaren Massebestand von 14.095,75 EUR. Gegenüberstehen Forderungen in Höhe von 97.029,44 EUR sowie Gerichts- und Verwalterkosten. Das Insolvenzgericht hat der geplanten Schlussverteilung zugestimmt. Der Stichtag für den Schlusstermin ist der 18.08.2026. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung oder das Schlussverzeichnis erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 86/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baensch Plus GmbH, Wacholderring 3, 29308 Winsen (Aller) (AG Stadthagen, HRB 201385), vertr. d.: Eike-Christian Bänsch, Wacholderring 3, 29308 Winsen (Aller), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entsc…
47 IN 86/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baensch Plus GmbH, Wacholderring 3, 29308 Winsen (Aller) (AG Stadthagen, HRB 201385), vertr. d.: Eike-Christian Bänsch, Wacholderring 3, 29308 Winsen (Aller), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 86/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baensch Plus GmbH, Wacholderring 3, 29308 Winsen (Aller) (AG Stadthagen, HRB 201385), vertr. d.: Eike-Christian Bänsch, Wacholderring 3, 29308 Winsen (Aller), (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Immo Ham…
47 IN 86/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baensch Plus GmbH, Wacholderring 3, 29308 Winsen (Aller) (AG Stadthagen, HRB 201385), vertr. d.: Eike-Christian Bänsch, Wacholderring 3, 29308 Winsen (Aller), (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 18.783,56 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 84,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 24 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 86/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baensch Plus GmbH, Wacholderring 3, 29308 Winsen, soll die Schlussverteilung erfolgen.
Der verfügbare Massebestand beträgt 14.095,75 €.
Zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 97.029,44 € sowie die Gerichts- und Verwalterkosten.
Das Schlussverzeichnis…
47 IN 86/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baensch Plus GmbH, Wacholderring 3, 29308 Winsen, soll die Schlussverteilung erfolgen.
Der verfügbare Massebestand beträgt 14.095,75 €.
Zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 97.029,44 € sowie die Gerichts- und Verwalterkosten.
Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bückeburg, Aktenzeichen: 47 IN 86/21 aus.
Amtsgericht Bückeburg, 30.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 86/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baensch Plus GmbH, Wacholderring 3, 29308 Winsen (Aller) (AG Stadthagen, HRB 201385), vertr. d.: Eike-Christian Bänsch, Wacholderring 3, 29308 Winsen (Aller), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO)…
47 IN 86/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baensch Plus GmbH, Wacholderring 3, 29308 Winsen (Aller) (AG Stadthagen, HRB 201385), vertr. d.: Eike-Christian Bänsch, Wacholderring 3, 29308 Winsen (Aller), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 18.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) ggf. Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der
Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 01.07.2026
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