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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FinCon GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Leipzig hat die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten, insbesondere dem Insolvenzverwalter, den Insolvenzgläubigern und der Schuldnerin, wird Gelegenheit gegeben, bis zum 07.08.2026 den Forderungen beim Amtsgericht Leipzig schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen sowie der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
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