Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FinCon GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Seitengasse 1d, 04129 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 31724
EUID
DEU1308.HRB31724
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 2051/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Festsetzung Mindestvergütung
05.08.2026
Widerspruchsfrist Einstellung
09.09.2026
Frist Stellungnahmen
16.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen, Finanzierungen, Bausparverträgen, Financial Planning sowie Wirtschafts- und Unternehmensberatung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FinCon GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Leipzig hat die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten, insbesondere dem Insolvenzverwalter, den Insolvenzgläubigern und der Schuldnerin, wird Gelegenheit gegeben, bis zum 07.08.2026 den Forderungen beim Amtsgericht Leipzig schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen sowie der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FinCon GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 07.08.2026 Gelegenheit zum Widerspruch gegeben wurde. Im weiteren Verlauf wird die Anhörung de…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FinCon GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 07.08.2026 Gelegenheit zum Widerspruch gegeben wurde. Im weiteren Verlauf wird die Anhörung der Beteiligten zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse durchgeführt. Die Mindestvergütung des Insolvenzverwalters ist am 05.08.2026 festgesetzt worden. Der Insolvenzverwalter erklärt, dass Forderungen von 90.015,19 EUR zu berücksichtigen sind, jedoch keine Masse zur Verteilung steht. Gläubiger können der beabsichtigten Einstellung mangels Masse bis zum 09.09.2026 widersprechen, indem sie die Kosten der Abwicklung in Höhe von 822,82 EUR übernehmen und einzahlen. Stellungnahmen zur Schlussrechnung und dem Schlussverzeichnis sind bis zum 16.09.2026 einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2051/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FinCon GmbH, Seitengasse 1 d, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31724
vertreten durch die Geschäftsführerin Nancy Yulema Adams
vertreten durch den Geschäftsführer Ansgar Udo Fetzer
- wurde die Prüf…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2051/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FinCon GmbH, Seitengasse 1 d, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31724
vertreten durch die Geschäftsführerin Nancy Yulema Adams
vertreten durch den Geschäftsführer Ansgar Udo Fetzer
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 07.08.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2051/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FinCon GmbH, Seitengasse 1 d, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31724
vertreten durch die Geschäftsführer Nancy Yulema Adams, Ansgar Udo Fetzer
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insol…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2051/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FinCon GmbH, Seitengasse 1 d, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31724
vertreten durch die Geschäftsführer Nancy Yulema Adams, Ansgar Udo Fetzer
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse haben die Gläubiger schriftlich bis zum 16.09.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Insbesondere können die Beteiligten der beabsichtigten Einstellung mangels Masse durch Erklärung der Übernahme der Kosten einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens von 822,82 EUR und Einzahlung auf das Konto der Landesjustizkasse Chemnitz unter Angabe des Aktenzeichens bis 09.09.2026 widersprechen.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 90.015,19 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
Der Beschluss sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2051/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FinCon GmbH, Seitengasse 1 d, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31724
vertreten durch die Geschäftsführer Nancy Yulema Adams, Ansgar Udo Fetzer
- wurde die Mindestvergütung des Insolvenzverwalters …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2051/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FinCon GmbH, Seitengasse 1 d, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31724
vertreten durch die Geschäftsführer Nancy Yulema Adams, Ansgar Udo Fetzer
- wurde die Mindestvergütung des Insolvenzverwalters am 05.08.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.