Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Findeis GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Elsestraße 210, 32278 Kirchlengern
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 7694
EUID
DER2108.HRB7694
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 123/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Bagh
Adresse
Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen
Gegenstand des Unternehmens
der Großhandel mit Kunststofferzeugnissen und artverwandten Artikeln sowie die Bearbeitung von Kunststoffteilen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Findeis GmbH ist eröffnet. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 7694 eingetragen und wird gesetzlich durch Frau Bettina Diestelhorst-Findeis und Herrn Torsten Hertel vertreten. Rechtsanwalt Thomas Bagh ist als Insolvenzverwalter bestellt. Gegenstand der aktuellen Bekanntmachung ist die Festsetzung der Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses, die Sparkasse Herford. Der Stundensatz wurde mit 100,00 EUR festgesetzt, basierend auf einem Zeitaufwand von 17,25 Stunden. Die Vergütung wird aus der Insolvenzmasse an das Ausschussmitglied ausgezahlt. Rechtsbehelfe gegen die Festsetzung sind innerhalb von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 123/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 7694 eingetragenen Findeis GmbH, Elsestraße 210, 32278 Kirchlengern, gesetzlich vertreten durch Frau Bettina Diestelhorst-Findeis, Stadionstraße 17, 32257 Bünde …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 123/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 7694 eingetragenen Findeis GmbH, Elsestraße 210, 32278 Kirchlengern, gesetzlich vertreten durch Frau Bettina Diestelhorst-Findeis, Stadionstraße 17, 32257 Bünde und Herrn Torsten Hertel, Westkorso 1, 32545 Bad Oeynhausen
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Marcel Moranz, Prins-Claus-Str. 42, 48159 Münster
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Sparkasse Herford, Auf der Freiheit 20, 32052 Herford wie folgt festgesetzt.
Vergütung ... EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ... EUR
Endbetrag ... EUR
Der Insolvenzverwalter wird angewiesen, die festgesetzte Vergütung aus der Masse an das Gläubigerausschussmitglied anzuweisen.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50,00 EUR und 300,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 100,00 EUR angemessen ist. Für 17,25 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 eingesehen werden.
43 IN 123/21
Amtsgericht Bielefeld, 28.10.2024
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