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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der medA-Dienstleistungsservice GmbH ist am 30.10.2024 durch das Amtsgericht Bielefeld eröffnet worden. Mit Beschluss vom selben Tag sind vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Philipp Jacob bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Zahlungen von Drittschuldnern an die Schuldnerin sind untersagt, wobei der vorläufige Verwalter zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen ermächtigt ist. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt bzw. einstweilen eingestellt. Am 23.11.2024 hat das Gericht den Beschluss vom 30.10.2024 wegen offenerbarer Unrichtigkeit berichtigt, wonach der Geschäftsführer Adem Türkan heißt.
Originalbekanntmachung
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