Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fink und Püllen Haus- u. Gartenservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kirdorfer Straße 73, 61350 Bad Homburg
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 3792
EUID
DEM1202.HRB3792
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 133/19 H
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sascha Walter
Adresse
Cronstettenstraße 30, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069-95911010
E-Mail
Termine & Fristen
Vergütungsantrag
14.04.2026
Bekanntmachung
23.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Garten- und Landschaftsbau und die Liegenschaftsbetreuung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fink und Püllen Haus- u. Gartenservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sascha Walter bestellt. Am 14.04.2026 beantragte der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen. Die Festsetzung ist gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Am 23.04.2026 hat das Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe die Entscheidung zur Vergütungsfestsetzung sowie die Ankündigung der Schlussverteilung bekannt gemacht. Der verfügbare Massebestand beträgt 184,51 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 6.457,71 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 133/19 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fink und Püllen Haus- u. Gartenservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertr.d.d. GF Paul Püllen, Kirdorfer Straße 73, 61350 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 3792), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sasc…
61 IN 133/19 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fink und Püllen Haus- u. Gartenservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertr.d.d. GF Paul Püllen, Kirdorfer Straße 73, 61350 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 3792), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sascha Walter festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 133/19 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fink und Püllen Haus- u. Gartenservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertr.d.d. GF Paul Püllen, Kirdorfer Straße 73, 61350 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 3792), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf d…
61 IN 133/19 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fink und Püllen Haus- u. Gartenservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertr.d.d. GF Paul Püllen, Kirdorfer Straße 73, 61350 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 3792), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sascha Walter, Cronstettenstraße 30, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-95911010, Fax: 069-95911012, E-Mail: frankfurt@ww-inso.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 184,51 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 6.457,71 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 23.04.2026
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