Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hotel A7 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Motelstraße 5, 36275 Kirchheim
Handelsregister
Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 2645
EUID
DEM1305.HRB2645
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 41/17
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach
Adresse
Lahnstraße 1, 35398 Gießen
Telefon
0641/9829218
Termine & Fristen
Schlusstermin
17.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Hotel- und Beherbungsunternehmen, Verwaltung von Immobilien und allen artverwandten Geschäften, die dem vorbezeichneten Zweck dienlich sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel A7 GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 435.412,35 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.055.004,62 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Hersfeld zur Einsichtnahme niedergelegt. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO). Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 17.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie Stellungnahmen zum Vergütungsantrag schriftlich bei Gericht eingehen. Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen mit der befristeten Erinnerung angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 41/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel A7 GmbH, Seepark 1, 36275 Kirchheim (AG Bad Hersfeld, HRB 2645), vertr. d.: 1. Christiaan Reinier Ewald Godefridus van der Aa, (Geschäftsführer), 2. Godefridus Josephus Waltherus van der Aa, Beethovenlaan 75, 5707 PS Helmond, NIEDERLANDE, (Geschäftsführ…
11 IN 41/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel A7 GmbH, Seepark 1, 36275 Kirchheim (AG Bad Hersfeld, HRB 2645), vertr. d.: 1. Christiaan Reinier Ewald Godefridus van der Aa, (Geschäftsführer), 2. Godefridus Josephus Waltherus van der Aa, Beethovenlaan 75, 5707 PS Helmond, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 17.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Stellungnahmen zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
d) Anträge auf Anberaumung eines mündlichen Schlusstermins
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 41/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel A7 GmbH, Seepark 1, 36275 Kirchheim (AG Bad Hersfeld, HRB 2645), vertr. d.: 1. Christiaan Reinier Ewald Godefridus van der Aa, (Geschäftsführer), 2. Godefridus Josephus Waltherus van der Aa, Beethovenlaan 75, 5707 PS Helmond, NIEDERLANDE, (Geschäftsführ…
11 IN 41/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel A7 GmbH, Seepark 1, 36275 Kirchheim (AG Bad Hersfeld, HRB 2645), vertr. d.: 1. Christiaan Reinier Ewald Godefridus van der Aa, (Geschäftsführer), 2. Godefridus Josephus Waltherus van der Aa, Beethovenlaan 75, 5707 PS Helmond, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Hersfeld zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 435.412,35 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.055.004,62 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 41/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel A7 GmbH, Seepark 1, 36275 Kirchheim (AG Bad Hersfeld, HRB 2645), vertr. d.: 1. Christiaan Reinier Ewald Godefridus van der Aa, (Geschäftsführer), 2. Godefridus Josephus Waltherus van der Aa, Beethovenlaan 75, 5707 PS Helmond, NIEDERLANDE, (Geschäftsführ…
11 IN 41/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel A7 GmbH, Seepark 1, 36275 Kirchheim (AG Bad Hersfeld, HRB 2645), vertr. d.: 1. Christiaan Reinier Ewald Godefridus van der Aa, (Geschäftsführer), 2. Godefridus Josephus Waltherus van der Aa, Beethovenlaan 75, 5707 PS Helmond, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Hersfeld eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
xxxx
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
xxxx
EUR
um xx % erhöht zuzüglich
xxxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxxx
EUR
Auslagen zuzüglich
xxxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxxx
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
xxxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxxx
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.11.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 549.341,69 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxxx EUR.
III.
1. Zuschläge
Nach Maßgabe des § 3 InsVV kann eine den Regelsatz übersteigende Vergütung festgesetzt werden. Vorliegend wurde eine Erhöhung um zunächst xx % geltend gemacht. Ein Abschlag von xx % wurde vorgenommen wegen der Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Als Erhöhungstatbestände wurden im Einzelnen angeführt:
* Betriebsfortführung
* Schwierige rechtliche Fragestellung bei der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen
* Besondere Probleme bei der Buchhaltung und obstruktiver Schuldnervertreter
Die aufgeführten Erhöhungstatbestände treffen grundsätzlich zu und rechtfertigen Erhöhungen der Regelvergütung (siehe Haarmeyer, Wutzke, Förster, "Vergütung in Insolvenzverfahren: Kommentar", 4. Aufl., § 3 Randnr. 78, Graeber/Graeber - InsVV, 2. Aufl. § 3).
Wegen der Einzelheiten der Zuschläge können die Verfahrensbeteiligten den vollständigen Beschluss auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt insoweit auszugsweise.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von xxxx EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die xx erfolgten Zustellungen sind je Zustellung xx EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 14.07.2026
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