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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Finow Automotive GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet. Ein schriftlicher Widerspruch gegen die Prüfung dieser Forderungen muss bis zum 28.03.2025 beim Insolvenzgericht Frankfurt (Oder) eingehen. Die Tabelle der zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Zudem ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitgliedes Anja Leuthäuser für den vorläufigen Gläubigerausschuss festgesetzt.
Originalbekanntmachung
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