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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der First Fashion GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 74212, ist am 17.09.2026 um 12:30 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO eingestellt. Der Geschäftsführer der Schuldnerin ist Herr Günther Gollnau. Im Rahmen des Verfahrens ist eine Nachtragsverteilung angeordnet worden (§ 203 Abs. 1 InsO). Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Bremen bestellt. Gegen die Einstellung des Verfahrens steht jedem, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG offen. Die Erinnerung muss binnen zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingehen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung oder, sofern diese nicht verkündet wird, mit der öffentlichen Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Einlegung ist auch elektronisch möglich. Gegen den Beschluss über die Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. Beide Rechtsmittel sollen begründet werden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
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