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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Heiko Kißheuer, Inhaber des Einzelhandelsbetriebs "Silberrücken e.K.", ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 253 IN 99/26 anhängig. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht angezeigt, dass der Schuldner beabsichtigt, seine bisherige selbständige Tätigkeit nach Verfahrenseröffnung weiter auszuüben. Gemäß § 35 Abs. 2 InsO ist erklärt, dass das Vermögen aus dieser Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche der Masse auf die Erlöse aus dieser Tätigkeit, soweit sie nach Insolvenzeröffnung entstanden sind, nicht geltend gemacht werden. Der Schuldner ist verpflichtet, die Gläubiger durch Zahlungen an die Insolvenzmasse so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre. Forderungen Dritter, die im Rahmen der Ausübung der selbständigen Tätigkeit ausgelöst werden, können nicht gegenüber der Insolvenzmasse als Masseverbindlichkeiten geltend gemacht werden. Der Schuldner ist ab Insolvenzeröffnung allein verpflichtet, die Steuer- und Sozialversicherungserklärungen eigenverantwortlich gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben und die sich hieraus ergebenden Steuerverpflichtungen aus den Erlösen der selbstständigen Tätigkeit zu begleichen. Ansprüche der Finanzbehörden gegen die Insolvenzmasse oder den Insolvenzverwalter bestehen insoweit nicht. Die Bekanntmachung ist datiert auf den 06.10.2026.
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