Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fischfilet 24 Bremerhaven GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 2992
EUID
DEH1101.HRB2992
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
34/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellung
07.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischfilet 24 Bremerhaven GmbH, Am Lunedeich 22, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 2992 HB), mit der Gesellschafterin Abelmann Holding GmbH & Co. KG und dem Geschäftsführer Lars Gieseking, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 34/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fischfilet 24 Bremerhaven GmbH, Am Lunedeich 22, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 2992 HB), vertr. d.: 1. Abelmann Holding GmbH & Co. KG, Am Lunedeich 22, 27572 Bremerhaven, (Gesellschafterin), 2. Lars Gieseking, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf…
10 IN 34/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fischfilet 24 Bremerhaven GmbH, Am Lunedeich 22, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 2992 HB), vertr. d.: 1. Abelmann Holding GmbH & Co. KG, Am Lunedeich 22, 27572 Bremerhaven, (Gesellschafterin), 2. Lars Gieseking, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bremerhaven eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 07.06.2026
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