Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SL Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 39476
EUID
DEH1101.HRB39476
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 9/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Per Hendrik Heerma
Adresse
Colonnaden 3, 20354 Hamburg
Telefon
040-4689915-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.02.2025 , 21:52 Uhr
Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots
26.03.2025 , 14:00 Uhr
Eröffnung
01.04.2025 , 00:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.05.2025
Prüfungstermin
17.06.2025
Berichtstermin
17.06.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SL Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) ist am 02.02.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden und Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 26.03.2025 wurde ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet. Das Insolvenzverfahren ist am 01.004.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Insolvenzforderungen sind bis zum 13.05.2025 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Durchführung einer Gläubigerversammlung findet am 17.06.2025 um 10:00 Uhr statt. Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren am 17.06.2025 geprüft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 9/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SL Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Feldstr. 24, 27574 Bremerhaven, Geschäftsanschrift: Feldstraße 24, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 39476), vertr. d.: 1. Eric Pommer, Galbergstr. 12, 27624 Geestland, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. David Schönburg…
10 IN 9/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SL Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Feldstr. 24, 27574 Bremerhaven, Geschäftsanschrift: Feldstraße 24, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 39476), vertr. d.: 1. Eric Pommer, Galbergstr. 12, 27624 Geestland, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. David Schönburg, Brühl 1, 04109 Leipzig, (Rechtsanwalt), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 21.07.2026 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven, niedergelegt.
Amtsgericht Bremerhaven, 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 9/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SL Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Feldstr. 24, 27574 Bremerhaven, Geschäftsanschrift: Feldstraße 24, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 39476), vertr. d.: Eric Pommer, (Geschäftsführer), ist am 02.02.2025 um 21.52 Uhr die vorläufige Verwaltung des…
10 IN 9/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SL Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Feldstr. 24, 27574 Bremerhaven, Geschäftsanschrift: Feldstraße 24, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 39476), vertr. d.: Eric Pommer, (Geschäftsführer), ist am 02.02.2025 um 21.52 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Colonnaden 3, 20354 Hamburg, Tel.: 040-4689915-0, Fax: 040-4689915-15, E-Mail: hamburg@frh-recht.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 02.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 9/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SL Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Feldstr. 24, 27574 Bremerhaven, Geschäftsanschrift: Feldstraße 24, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 39476), vertr. d.: Eric Pommer, (Geschäftsführer), ist am 26.03.2025 um 14:00 ein allgemeines Verfügungsverbot …
10 IN 9/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SL Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Feldstr. 24, 27574 Bremerhaven, Geschäftsanschrift: Feldstraße 24, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 39476), vertr. d.: Eric Pommer, (Geschäftsführer), ist am 26.03.2025 um 14:00 ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 26.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 9/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SL Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Feldstr. 24, 27574 Bremerhaven, Geschäftsanschrift: Feldstraße 24, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 39476), vertr. d.: Eric Pommer, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Inso…
10 IN 9/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SL Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Feldstr. 24, 27574 Bremerhaven, Geschäftsanschrift: Feldstraße 24, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 39476), vertr. d.: Eric Pommer, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bremerhaven, 03.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 9/25 : Am 01.04.2025 um 00:15 Uhr ist über das Vermögen der SL Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Feldstr. 24, 27574 Bremerhaven, Geschäftsanschrift: Feldstraße 24, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 39476), vertr. d.: Eric Pommer, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist…
10 IN 9/25 : Am 01.04.2025 um 00:15 Uhr ist über das Vermögen der SL Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Feldstr. 24, 27574 Bremerhaven, Geschäftsanschrift: Feldstraße 24, 27574 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 39476), vertr. d.: Eric Pommer, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Colonnaden 3, 20354 Hamburg, Tel.: 040-4689915-0, Fax: 040-4689915-15, E-Mail: hamburg@frh-recht.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 13.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 17.06.2025, 10:00 Uhr, Saal 132, Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven ein Berichtstermin zur Durchführung einer Gläubigerversammlung abgehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich. Tagesordnung:
Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100 InsO)
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung
Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren am 17.06.2025 geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Die Insolvenztabelle wird mit den Anmeldungen sowie den beigefügten Urkunden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 10 IN 108/25 sowie 10 IN 115/25 verbunden. Das Verfahren 10 IN 9/25 führt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 01.04.2025
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