Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fitness für Reiter und Pferd UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Forst 1, 26197 Großenkneten
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 217448
EUID
DEP3210.HRB217448
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 24/24
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim
Adresse
Schüsselkorb 26/27, 28195 Bremen
Telefon
0421 39879690
Termine & Fristen
Eröffnung
21.05.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.07.2024
Berichtstermin
22.08.2024 , 11:00 Uhr
Schlusstermin
09.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Fitness-und Faszientraining für Pferd und Reiter, Pferdegesundheitstraining, Reitunterricht, Hufheilpraxis, Betreuung von Fremdpferden sowie Entwicklung, Fertigung und Verkauf von Heubedampfern
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 21.05.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fitness für Reiter und Pferd UG (haftungsbeschränkt) eröffnet worden. Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.07.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 22.08.2024 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf hat die Insolvenzverwalterin einen Antrag auf Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen gestellt. Das Gericht hat die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und den Schuldnerin sowie den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben. Später wurde die Anordnung des mündlichen Verfahrens erneut aufgehoben und ein Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung sowie den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 09.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse und Einwendungen gegen die Schlussrechnung eingereicht werden. Die Insolvenzmasse beträgt 10.893,08 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 24/24: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Fitness für Reiter und Pferd UG (haftungsbeschränkt), Am Forst 1, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 217448), vertr. d.: Ulrike Leitz-Ehlers, Am Forst 1, 26197 Großenkneten, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahren…
12 IN 24/24: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Fitness für Reiter und Pferd UG (haftungsbeschränkt), Am Forst 1, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 217448), vertr. d.: Ulrike Leitz-Ehlers, Am Forst 1, 26197 Großenkneten, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 09.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 24/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fitness für Reiter und Pferd UG (haftungsbeschränkt), Am Forst 1, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 217448), vertr. d.: Ulrike Leitz-Ehlers, Am Forst 1, 26197 Großenkneten, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rech…
12 IN 24/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fitness für Reiter und Pferd UG (haftungsbeschränkt), Am Forst 1, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 217448), vertr. d.: Ulrike Leitz-Ehlers, Am Forst 1, 26197 Großenkneten, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.03.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 10.893,08 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 1.085,64 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 11.978,72 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die Insolvenzverwalterin hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 921,01 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 43,84 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 14,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 4 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die geltend gemachten Zustellungskosten waren in Höhe eines Betrages von 7,00 EUR zu reduzieren. Die Zustellungen zum Schlusstermin an die jeweiligen Gläubiger werden nicht durch die Insolvenzverwalterin vorgenommen. Eine diesbezüglich übertragene Zustellung erfolgte nicht.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 24/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fitness für Reiter und Pferd UG (haftungsbeschränkt), Am Forst 1, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 217448), vertr. d.: Ulrike Leitz-Ehlers, Am Forst 1, 26197 Großenkneten, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wi…
12 IN 24/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fitness für Reiter und Pferd UG (haftungsbeschränkt), Am Forst 1, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 217448), vertr. d.: Ulrike Leitz-Ehlers, Am Forst 1, 26197 Großenkneten, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Delmenhorst, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 24/24: Über das Vermögen der Fitness für Reiter und Pferd UG (haftungsbeschränkt), Am Forst 1, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 217448), vertr. d.: Ulrike Leitz-Ehlers, Am Forst 1, 26197 Großenkneten, (Geschäftsführerin), ist am 21.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalt…
12 IN 24/24: Über das Vermögen der Fitness für Reiter und Pferd UG (haftungsbeschränkt), Am Forst 1, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 217448), vertr. d.: Ulrike Leitz-Ehlers, Am Forst 1, 26197 Großenkneten, (Geschäftsführerin), ist am 21.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim, Schüsselkorb 26/27, 28195 Bremen, Tel.: 0421 39879690.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.07.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 22.08.2024, 11:00 Uhr, Saal 2, Nebenstelle 1, Cramerstraße 183, 27749 Delmenhorst eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 30.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 24/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fitness für Reiter und Pferd UG (haftungsbeschränkt), Am Forst 1, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 217448), vertr. d.: Ulrike Leitz-Ehlers, Am Forst 1, 26197 Großenkneten, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin am 7.10.2024 gem. § 208 InsO ang…
12 IN 24/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fitness für Reiter und Pferd UG (haftungsbeschränkt), Am Forst 1, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 217448), vertr. d.: Ulrike Leitz-Ehlers, Am Forst 1, 26197 Großenkneten, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin am 7.10.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Delmenhorst, 14.10.2024
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