Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fitshock-DD UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 73080
EUID
DER1101.HRB73080
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 70/24
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Eröffnung
05.07.2024 , 09:39 Uhr
Masseunzulänglichkeit
07.08.2024
Forderungsanmeldefrist
23.08.2024
Prüfungstermin
13.09.2024
Schlussverteilung zugestimmt
06.11.2025
Stellungnahmefrist Schlusstermin
25.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen aller Art im Bereich von Gesundheit und Fitness, insbesondere der Betrieb eines EMS-Mikrostudios und die damit verbundenen Dienstleistungen, Schulungen im Bereich Trainingsdurchführung, Kundenkontakt, Unternehmenskonzepte und Firmensoftware, Verkauf von Sportbekleidung sowie von Nahrungsergänzungsmitteln und alkoholfreien Getränken.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fitshock-DD UG (haftungsbeschränkt) ist am 05.07.2024 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 23.08.2024 anzumelden. Ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen ist auf den 01.10.2025 festgesetzt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Schlussverteilung beschlossen; hierbei wurde festgestellt, dass die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO einen Betrag von 22.330,28 EUR ausmachen, jedoch kein Betrag für eine Verteilung zur Verfügung steht. Die Durchführung des Schlusstermins ist im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Beteiligten bis zum 25.12.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis haben.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fitshock-DD UG (haftungsbeschränkt) ist am 05.07.2024 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 23.08.2024 anzumelden. Der …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fitshock-DD UG (haftungsbeschränkt) ist am 05.07.2024 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 23.08.2024 anzumelden. Der Prüfungstermin entspricht dem Stichtag des 13.09.2024. Am 07.08.2024 ist die Anzeige auf Masseunzulänglichkeit eingegangen. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt, wobei für die Verteilung an die Gläubiger kein Betrag zur Verfügung steht. Die Forderungen im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 22.330,28 EUR. Ein Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei Stellungnahmen bis zum 25.12.2025 abgegeben werden können.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 70/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73080 eingetragenen Fitshock-DD UG (haftungsbeschränkt), Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Irina Hiss,
sind die Ve…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 70/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73080 eingetragenen Fitshock-DD UG (haftungsbeschränkt), Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Irina Hiss,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
505 IN 70/24
Amtsgericht Düsseldorf, 10.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 70/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73080 eingetragenen Fitshock-DD UG (haftungsbeschränkt), Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Irina Hiss,
wird wegen drohender Zahlungsunfähigk…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 70/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73080 eingetragenen Fitshock-DD UG (haftungsbeschränkt), Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Irina Hiss,
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.07.2024, um 09:39 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, Rheinort 1, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 13.09.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 30.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
505 IN 70/24
Düsseldorf, 05.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 70/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73080 eingetragenen Fitshock-DD UG (haftungsbeschränkt), Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Irina Hiss,
Die nachträ…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 70/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73080 eingetragenen Fitshock-DD UG (haftungsbeschränkt), Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Irina Hiss,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
505 IN 70/24
Amtsgericht Düsseldorf, 03.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 70/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73080 eingetragenen Fitshock-DD UG (haftungsbeschränkt), Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Irina Hiss,
hat das Ger…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 70/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73080 eingetragenen Fitshock-DD UG (haftungsbeschränkt), Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Irina Hiss,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 22.330,28 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht kein Betrag zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
505 IN 70/24
Amtsgericht Düsseldorf, 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 70/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73080 eingetragenen Fitshock-DD UG (haftungsbeschränkt), Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Irina Hiss,
wird der Sc…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 70/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73080 eingetragenen Fitshock-DD UG (haftungsbeschränkt), Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Irina Hiss,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
25.12.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 aus.
505 IN 70/24
Amtsgericht Düsseldorf, 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 70/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73080 eingetragenen Fitshock-DD UG (haftungsbeschränkt), Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Irina Hiss,
ist am 07.0…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 70/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73080 eingetragenen Fitshock-DD UG (haftungsbeschränkt), Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Irina Hiss,
ist am 07.08.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
505 IN 70/24
Amtsgericht Düsseldorf, 08.08.2024
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