Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 82975
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pluskonzept Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heiligenstraße 90, 40721 Hilden
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 82975
EUID
DER1101.HRB82975
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 104/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dilek Dini
Adresse
Hofaue 35, 42103 Wuppertal
Termine & Fristen
Eröffnung
12.09.2025 , 14:39 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.10.2025
Berichtstermin
21.11.2025
Prüfungstermin
06.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Bauberatung, Projektleitung, Botendienste, Vermittlung von handwerklichen Dienstleistungen und Geschäftskontakten, Hausverwaltung sowie das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pluskonzept Verwaltungs GmbH ist am 12.09.2025 um 14:39 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Frau Dilek Dini ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Forderungen sind bis zum 31.1erm 2025 unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 21.11.2025. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 07.11.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf niedergelegt. Im weiteren Verlauf wurde am 09.01.2026 die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen. Für nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen wurde ein schriftliches Prüfungsverfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag der 06.07.2026 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 104/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82975 eingetragenen Pluskonzept Verwaltungs GmbH, Heiligenstr. 90, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kalarina Jovicic,
ist am 09.…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 104/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82975 eingetragenen Pluskonzept Verwaltungs GmbH, Heiligenstr. 90, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kalarina Jovicic,
ist am 09.01.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
503 IN 104/25
Amtsgericht Düsseldorf, 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 104/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82975 eingetragenen Pluskonzept Verwaltungs GmbH, Heiligenstr. 90, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kalarina Jovicic,
wird angeo…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 104/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82975 eingetragenen Pluskonzept Verwaltungs GmbH, Heiligenstr. 90, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kalarina Jovicic,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
503 IN 104/25
Amtsgericht Düsseldorf, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 104/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82975 eingetragenen Pluskonzept Verwaltungs GmbH, Heiligenstr. 90, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kalarina Jovicic,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Ü…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 104/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82975 eingetragenen Pluskonzept Verwaltungs GmbH, Heiligenstr. 90, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kalarina Jovicic,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.09.2025, um 14:39 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Frau Dilek Dini, Hofaue 35, 42103 Wuppertal.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.11.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 07.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
503 IN 104/25
Düsseldorf, 12.09.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.