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Insolvenzprofil
Flamingo Tango UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hermann-Löns-Weg 1, 38518 Gifhorn
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 207924
EUID
DEP2408.HRB207924
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 194/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Bernhard Christian Narajan Scheele
Adresse
Herzog-Ernst-August-Straße 1, 38518 Gifhorn
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
04.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Marktforschung, Marketing, Promotion, Vorbereitung und Durchführung von Kampagnen, insbesondere im Internet, Beratung Coaching, Betreiben eines Internet Businesses und Internethandel. Die Gesellschaft darf eigene Internet- Projekte jeder Art (ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten) betreiben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Flamingo Tango UG (haftungsbeschränkt) ist am 04.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 194/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Flamingo Tango UG (haftungsbeschränkt), Herman-Löns-Weg 1, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 207924), vertr. d.: Bernhard Christian Narajan Scheele, Herzog-Ernst-August-Straße 1, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Inso…
35 IN 194/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Flamingo Tango UG (haftungsbeschränkt), Herman-Löns-Weg 1, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 207924), vertr. d.: Bernhard Christian Narajan Scheele, Herzog-Ernst-August-Straße 1, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 04.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Gifhorn eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 04.03.2026
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