Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Flötotto Systemmöbel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hauptstraße 70, 33397 Rietberg
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRB 7107
Stammkapital
500.000,00 EUR
EUID
DER2103.HRB7107
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 210/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Bekanntmachung Verwalterwechsel
17.04.2024
Vergütungsfestsetzung
28.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Produktion von und der Handel mit Möbeln, insbesondere Systemmöbeln, und Einrichtungsgegenständen aller Art
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holz, Möbel & Innenausbau
Subbranche
Möbelherstellung
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Produktion und Handel mit Möbeln, Systemmöbeln und Einrichtungsgegenständen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flötotto Systemmöbel GmbH ist der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper verstorben. An seiner Stelle ist Rechtsanwältin Ines Cammann als neue Insolvenzverwalterin bestellt worden. Das Verfahren ist weiterhin laufend.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flötotto Systemmöbel GmbH ist anhängig. Der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, ist verstorben. An seiner Stelle ist Rechtsanwältin Ines Cammann als neue Insolvenzverwalterin bestellt worden. Das Amtsgericht Bielefeld hat am 28.09.2026 die Vergütun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flötotto Systemmöbel GmbH ist anhängig. Der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, ist verstorben. An seiner Stelle ist Rechtsanwältin Ines Cammann als neue Insolvenzverwalterin bestellt worden. Das Amtsgericht Bielefeld hat am 28.09.2026 die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Christa Warning sowie für den Abwickler der Kanzlei Rechtsanwalt Ralph Maasjost festgesetzt. Die Festsetzung basiert auf einem Stundensatz von 120,00 EUR und erstatteten Auslagen in Höhe von 41,10 EUR für Fahrtkosten. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde oder der Erinnerung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 210/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7107 eingetragenen Flötotto Systemmöbel GmbH, Hauptstraße 70, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten durch Herrn Frederik Flötotto
ist der bisherige Insolvenzverwalter …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 210/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7107 eingetragenen Flötotto Systemmöbel GmbH, Hauptstraße 70, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten durch Herrn Frederik Flötotto
ist der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, Paderborner Str. 11, 33415 Verl verstorben. An seiner Stelle ist Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl bestellt worden.
43 IN 210/19
Amtsgericht Bielefeld, 17.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 210/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7107 eingetragenen Flötotto Systemmöbel GmbH, Hauptstraße 70, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frederik Flötotto
Insolvenzverwalte…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 210/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7107 eingetragenen Flötotto Systemmöbel GmbH, Hauptstraße 70, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frederik Flötotto
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Christa Warning, Schönfeldstraße 3, 32049 Herford bzw. für den Abwickler der Kanzlei Rechtsanwalt Ralph Maasjost, Coerdeplatz 16, 48147 Münster wie folgt festgesetzt.
Vergütung ... EUR
Auslagen ... EUR
Zwischensumme ... EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ... EUR
Endbetrag ... EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 120,00 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 120,00 EUR angemessen ist. Für 1.365 Minuten näher dargelegten Zeitaufwands und für 120 Minuten Anreisezeit war die Vergütung daher festzusetzen auf ... EUR.
Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten 41,10 EUR
sind näher aufgeschlüsselt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.124 eingesehen werden.
43 IN 210/19
Amtsgericht Bielefeld, 28.09.2026
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