Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lothar Bolesta GmbH & Co.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRB 3950
EUID
DER2103.HRB3950
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 56/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
04.09.2024 , 10:00 Uhr
Frist zur Stellungnahme
03.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lothar Bolesta GmbH & Co. wird vom Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 56/20 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 3950 eingetragen und wird gesetzlich durch die Lothar Bolesta Verwaltungs GmbH vertreten. Rechtsanwältin Ines Cammann ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Am 16.04.2024 wurde die Bestellung der Insolvenzverwalterin bekanntgegeben. Am 15.05.2026 wurde die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Am selben Tag wurde der Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei den Beteiligten bis zum 03.07.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis gegeben wurde. Am 22.05.2026 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 558.587,17 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 531.021,67 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lothar Bolesta GmbH & Co. wird vom Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 56/20 behandelt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh als HRA 3950 eingetragen und wird durch die Lothar Bolesta Verwaltungs GmbH (HRB 3322) vertreten. Rechtsan…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lothar Bolesta GmbH & Co. wird vom Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 56/20 behandelt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh als HRA 3950 eingetragen und wird durch die Lothar Bolesta Verwaltungs GmbH (HRB 3322) vertreten. Rechtsanwältin Ines Cammann ist zur Insolvenzverwalterin bestellt worden. Das Verfahren befindet sich in der Schlussphase. Am 16. April 2024 wurde die Bestellung der Verwalterin bekanntgegeben. Im weiteren Verlauf stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu und ordnete die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren an. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 3. Juli 2026 Stellung zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis zu nehmen. Die Masse beträgt nach der Schlussrechnung 900.352,57 €. Für die Verteilung stehen 531.021,67 EUR zur Verfügung. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 558.587,17 EUR. Eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über eine Erledigungsvereinbarung war für den 4. September 2024 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 56/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 3950 eingetragenen Lothar Bolesta GmbH & Co., gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 3322 einget…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 56/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 3950 eingetragenen Lothar Bolesta GmbH & Co., gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 3322 eingetragene Lothar Bolesta Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Thorsten Bolesta, Ignatius Ferdinand Allerbeck und Christian Jasper
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Alexander Tehler, Luisenstraße 111 A, 47799 Krefeld,
Insolvenzverwalter:
Dr. Norbert Küpper, Rechtsanwalt, Paderborner Str. 11, 33415 Verl,
wird Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl zur Insolvenzverwalterin bestellt.
43 IN 56/20
Amtsgericht Bielefeld, 16.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 56/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 3950 eingetragenen Lothar Bolesta GmbH & Co., Von-Liebig-Straße 11, 33428 Marienfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amts…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 56/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 3950 eingetragenen Lothar Bolesta GmbH & Co., Von-Liebig-Straße 11, 33428 Marienfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 3322 eingetragene Lothar Bolesta Verwaltungs GmbH, , diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Jasper,, Herrn Thorsten Bolesta, und Herrn Ignatius Ferdinand Allerbeck,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Alexander Tehler, Luisenstraße 111 A, 47799 Krefeld
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
03.07.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.118 aus.
43 IN 56/20
Amtsgericht Bielefeld, 15.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 56/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 3950 eingetragenen Lothar Bolesta GmbH & Co., Von-Liebig-Straße 11, 33428 Marienfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amts…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 56/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 3950 eingetragenen Lothar Bolesta GmbH & Co., Von-Liebig-Straße 11, 33428 Marienfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 3322 eingetragene Lothar Bolesta Verwaltungs GmbH, , diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Jasper,, Herrn Thorsten Bolesta, und Herrn Ignatius Ferdinand Allerbeck,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Alexander Tehler, Luisenstraße 111 A, 47799 Krefeld
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... € ... €
Endbetrag ... €
Auf die Vergütung sind folgende bereits bewilligte Vorschüsse anzurechnen:
Festsetzungsdatum: 29.01.2025, festgesetzter Vorschuss ... Euro
Der noch offene Betrag in Höhe von ... € kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 16.04.2024 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, dessen Grundlage der Wert der Insolvenzmasse ist, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 InsVV).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Die Bestimmung der maßgeblichen Masse im Einzelnen richtet sich nach § 1 Abs. 2 der InsVV.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse 900.352,57 €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt ... € (§ 2 Abs. 1 InsVV), zzgl. der Mehrvergütung in Höhe von... € und damit insgesamt ... €.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren und dem Umstand, dass die Verwalterin bereits während des Eröffnungsverfahrens als vorläufige Insolvenzverwalterin mit der Sache befasst war, ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 195 % und damit auf den Betrag von ... € gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.05.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.118 eingesehen werden.
43 IN 56/20
Amtsgericht Bielefeld, 15.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 56/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 3950 eingetragenen Lothar Bolesta GmbH & Co., Von-Liebig-Straße 11, 33428 Marienfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amts…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 56/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 3950 eingetragenen Lothar Bolesta GmbH & Co., Von-Liebig-Straße 11, 33428 Marienfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 3322 eingetragene Lothar Bolesta Verwaltungs GmbH, , diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Jasper,, Herrn Thorsten Bolesta, und Herrn Ignatius Ferdinand Allerbeck,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 558.587,17 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 531.021,67 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.118 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
43 IN 56/20
Amtsgericht Bielefeld, 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 56/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 3950 eingetragenen Lothar Bolesta GmbH & Co., Von-Liebig-Straße 11, 33428 Marienfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amts…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 56/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 3950 eingetragenen Lothar Bolesta GmbH & Co., Von-Liebig-Straße 11, 33428 Marienfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 3322 eingetragene Lothar Bolesta Verwaltungs GmbH, , diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Jasper,, Herrn Thorsten Bolesta, und Herrn Ignatius Ferdinand Allerbeck,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Alexander Tehler, Luisenstraße 111 A, 47799 Krefeld
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Die Erledigungsvereinbarung vom 10.07./12.07.2024 zwischen Frau Rechtsanwältin Ines Cammann als Insolvenzverwalterin der Firma Lothar Bolesta GmbH und Co. und Herrn Ignatius Ferdinand Allerbeck, gerichtet auf Erledigung einer weitergehenden Forderung gegen den Vorgenannten bei Zahlung eines Betrages von 5.258,19 €, wird genehmigt., bestimmt auf
Mittwoch, 04.09.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 56/20
Amtsgericht Bielefeld, 08.08.2024
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