Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FMI systems GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Heinrich-Hertz-Straße 11, 34123 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 14219
EUID
DEM1607.HRB14219
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 150/23 h
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thore Voß
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
18.12.2025 , 11:30 Uhr
Prüfungstermin
17.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die technische Beratung, Anlagenbau sowie Softwareentwicklung.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FMI systems GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 11, 34123 Kassel, ist der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thore Voß bestellt. Im Rahmen des Verfahrens sind die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden, wobei eine Berechnungsmasse von 880.906,67 EUR zugrunde gelegt wurde. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt; hierfür ist der 17.07.2026 als Stichtag bestimmt. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung ist für den 18.12.2025 um 11:30 Uhr im Amtsgericht Kassel anberaumt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen, konkret über den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleisches zwischen dem Insolvenzverwalter und der Automatic-Systeme Dreher GmbH.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 150/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FMI systems GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 11, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 14219), vertr. d.: Francisco Iglesias-Veiga, GF FMI systems GmbH, Hasenwinkel 38, 34277 Fuldabrück, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Fo…
666 IN 150/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FMI systems GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 11, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 14219), vertr. d.: Francisco Iglesias-Veiga, GF FMI systems GmbH, Hasenwinkel 38, 34277 Fuldabrück, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.07.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 150/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FMI systems GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 11, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 14219), vertr. d.: Francisco Iglesias-Veiga, GF FMI systems GmbH, Hasenwinkel 38, 34277 Fuldabrück, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters…
666 IN 150/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FMI systems GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 11, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 14219), vertr. d.: Francisco Iglesias-Veiga, GF FMI systems GmbH, Hasenwinkel 38, 34277 Fuldabrück, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thore Voß festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.06.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 880.906,67 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Aufgrund der Betriebsfortführung wird ein Zuschlag in Höhe von 25% für angemessen, aber auch ausreichend erachtet.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 03.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 150/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FMI systems GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 11, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 14219), vertr. d.: Francisco Iglesias-Veiga, GF FMI systems GmbH, Hasenwinkel 38, 34277 Fuldabrück, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Don…
666 IN 150/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FMI systems GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 11, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 14219), vertr. d.: Francisco Iglesias-Veiga, GF FMI systems GmbH, Hasenwinkel 38, 34277 Fuldabrück, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Donnerstag, 18.12.2025, 11:30 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss des außergerichtlichen Vergleiches zwischen Herrn Rechtsanwalt Thore Voß in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der FMI Systems GmbH und der Automatic-Systeme Dreher GmbH
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 14.11.2025
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