Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fokus Transporte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Im Stöckacker 18, 79224 Umkirch
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 725379
EUID
DEB8536.HRB725379
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 578/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
13.05.2024
Forderungsanmeldefrist
18.07.2024
Forderungsanmeldefrist
17.09.2024
Widerspruchsfrist
23.09.2024
Widerspruchsfrist
23.09.2024
Widerspruchsfrist
02.12.2024
Aufhebung
26.03.2025
Schlusstermin
16.04.2025
Widerspruchsfrist
16.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Transportdienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fokus Transporte GmbH sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 49-61) erfolgte im schriftlichen Verfahren mit einer Widerspruchsfrist bis zum 23.09.2024. Im weiteren Verlauf wurde die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen (einschließlich Erörterung der Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis) ebenfalls in das schriftliche Verfahren überführt, wobei die Beteiligten bis einschließlich 09.06.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten. Der ursprünglich für den 16.04.2025 terminierte Schlusstermin ist am 26.03.2025 aufgehoben worden. Aktuell steht ein Massebestand von 70.592,96 € den Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.034.263,95 € gegenüber.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fokus Transporte GmbH ist anhängig. Das Registergericht Freiburg hat die Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.034.263,95 EUR festgestellt. Ursprünglich war ein Schlusstermin für den 16.04.2025 vorgesehen, dieser wurde jedoch am 26.03.2025 aufgehoben. Stattdessen erfolgt die…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fokus Transporte GmbH ist anhängig. Das Registergericht Freiburg hat die Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.034.263,95 EUR festgestellt. Ursprünglich war ein Schlusstermin für den 16.04.2025 vorgesehen, dieser wurde jedoch am 26.03.2025 aufgehoben. Stattdessen erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie die Erörterung der Schlussrechnung im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis einschließlich 16.04.2025 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Dem Massebestand von ursprünglich 145.595,90 EUR stehen die festgestellten Forderungen gegenüber; hiervon sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Eine aktualisierte Bekanntmachung vom 10.04.2026 bestätigt den Massebestand von 70.592,96 EUR für die Verteilung. Die Frist zur Einlegung der Erinnerung endet zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 578/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fokus Transporte GmbH, Im Stöckacker 18, 79224 Umkirch, vertreten durch die Geschäftsführerin Ireneusz Brdys
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 725379
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 Ins…
8 IN 578/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fokus Transporte GmbH, Im Stöckacker 18, 79224 Umkirch, vertreten durch die Geschäftsführerin Ireneusz Brdys
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 725379
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.06.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.034.263,95 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 70.592,96 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 578/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fokus Transporte GmbH, Im Stöckacker 18, 79224 Umkirch, vertreten durch die Geschäftsführerin Ireneusz Brdys
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 725379
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.034.…
8 IN 578/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fokus Transporte GmbH, Im Stöckacker 18, 79224 Umkirch, vertreten durch die Geschäftsführerin Ireneusz Brdys
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 725379
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.034.263,95 EUR steht ein Betrag von 70.592,96 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 578/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fokus Transporte GmbH, Im Stöckacker 18, 79224 Umkirch, vertreten durch die Geschäftsführerin Ireneusz Brdys
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 725379
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 13.05.2024 nachträglich angeme…
8 IN 578/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fokus Transporte GmbH, Im Stöckacker 18, 79224 Umkirch, vertreten durch die Geschäftsführerin Ireneusz Brdys
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 725379
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 13.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 49-61 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 20.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 578/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fokus Transporte GmbH, Im Stöckacker 18, 79224 Umkirch, vertreten durch die Geschäftsführerin Ireneusz Brdys
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 725379
- Schuldnerin -
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Der Schlusstermin vom 16.04.2025 wird aufgehoben.
Amt…
8 IN 578/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fokus Transporte GmbH, Im Stöckacker 18, 79224 Umkirch, vertreten durch die Geschäftsführerin Ireneusz Brdys
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 725379
- Schuldnerin -
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Der Schlusstermin vom 16.04.2025 wird aufgehoben.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 26.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 578/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fokus Transporte GmbH, Im Stöckacker 18, 79224 Umkirch, vertreten durch die Geschäftsführerin Ireneusz Brdys
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 725379
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.034.…
8 IN 578/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fokus Transporte GmbH, Im Stöckacker 18, 79224 Umkirch, vertreten durch die Geschäftsführerin Ireneusz Brdys
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 725379
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.034.263,95 EUR steht ein Betrag von 145.595,90 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 17.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 578/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fokus Transporte GmbH, Im Stöckacker 18, 79224 Umkirch, vertreten durch die Geschäftsführerin Ireneusz Brdys
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 725379
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 Ins…
8 IN 578/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fokus Transporte GmbH, Im Stöckacker 18, 79224 Umkirch, vertreten durch die Geschäftsführerin Ireneusz Brdys
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 725379
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.04.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.034.263,95 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 145.595,90 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 17.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 578/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fokus Transporte GmbH, Im Stöckacker 18, 79224 Umkirch, vertreten durch die Geschäftsführerin Ireneusz Brdys
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 725379
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 18.07.2024 nachträglich angeme…
8 IN 578/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fokus Transporte GmbH, Im Stöckacker 18, 79224 Umkirch, vertreten durch die Geschäftsführerin Ireneusz Brdys
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 725379
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 18.07.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 62 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 02.09.2024
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8 IN 578/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fokus Transporte GmbH, Im Stöckacker 18, 79224 Umkirch, vertreten durch die Geschäftsführerin Ireneusz Brdys
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 725379
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 17.09.2024 nachträglich angeme…
8 IN 578/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fokus Transporte GmbH, Im Stöckacker 18, 79224 Umkirch, vertreten durch die Geschäftsführerin Ireneusz Brdys
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 725379
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 17.09.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 63 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.12.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 07.10.2024
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