Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WHT Autoglasservice UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Allmendweg 22, 79268 Bötzingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 721386
EUID
DEB8536.HRB721386
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Aktenzeichen
58 IN 431/25
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Bekanntmachung
08.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermittlung von Autoscheiben aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat über den Antrag der WHT Autoglasservice UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag ist mangels Masse abgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten ein Rechtsbehelf in Form der sofortigen Beschwerde zu, der binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Freiburg eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig, elektronische Dokumente sind jedoch über www.ejustice-bw.de möglich. Die Bekanntmachung wurde am 08.04.2026 veröffentlicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 431/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
WHT Autoglasservice UG (haftungsbeschränkt), Allmendweg 22, 79268 Bötzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Tröscher
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721386
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über …
58 IN 431/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
WHT Autoglasservice UG (haftungsbeschränkt), Allmendweg 22, 79268 Bötzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Tröscher
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721386
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 08.04.2026
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