Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Follmann Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Am Stockberg 7, 54576 Hillesheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 11859
EUID
DET2408V.HRB11859
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
IN 129/13
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Winfried Follmann
Adresse
Am Stockberg 4a, 54576 Hillesheim
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung und Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten aller Art einschließlich schlüsselfertiges Bauen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Follmann Bau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat einen Vergütungsantrag beim Insolvenzgericht eingereicht. Das Gericht hat beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern vor der Entscheidung über den Vergütungsantrag Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme beträgt zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses. Der vollständige Antrag des Insolvenzverwalters liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wittlich zur Einsichtnahme aus. Die Bekanntmachung des Gerichts datiert vom 13.04.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 129/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Follmann Bau GmbH, Am Stockberg 7, 54576 Hillesheim (AG Wittlich, HRB 11859), vertr. d.: Winfried Follmann, Am Stockberg 4a, 54576 Hillesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Ins…
7a IN 129/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Follmann Bau GmbH, Am Stockberg 7, 54576 Hillesheim (AG Wittlich, HRB 11859), vertr. d.: Winfried Follmann, Am Stockberg 4a, 54576 Hillesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Wittlich, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 129/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Follmann Bau GmbH, Am Stockberg 7, 54576 Hillesheim (AG Wittlich, HRB 11859), vertr. d.: Winfried Follmann, Am Stockberg 4a, 54576 Hillesheim, (Geschäftsführer), ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und Schlusstermin bestimmt auf:
21…
7a IN 129/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Follmann Bau GmbH, Am Stockberg 7, 54576 Hillesheim (AG Wittlich, HRB 11859), vertr. d.: Winfried Follmann, Am Stockberg 4a, 54576 Hillesheim, (Geschäftsführer), ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und Schlusstermin bestimmt auf:
21.08.2026.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 129/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Follmann Bau GmbH, Am Stockberg 7, 54576 Hillesheim (AG Wittlich, HRB 11859), vertr. d.: Winfried Follmann, Am Stockberg 4a, 54576 Hillesheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Manfred Kürsch festgese…
7a IN 129/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Follmann Bau GmbH, Am Stockberg 7, 54576 Hillesheim (AG Wittlich, HRB 11859), vertr. d.: Winfried Follmann, Am Stockberg 4a, 54576 Hillesheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Manfred Kürsch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 50 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 137.076,24 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 78,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 28 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 08.06.2026
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