Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 14775
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Food Club Berlin GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Westernstr. 42, 33098 Paderborn
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 14775
EUID
DER2809.HRB14775
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 54/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Saliba Aksan
Adresse
Torstraße 125, 10119 Berlin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
19.03.2024
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben von gastronomischen Einrichtungen, einschließlich deren Erwerb und Veräußerung, deren Vermietung und Verpachtung und die mittelbare und unmittelbare Beteiligung an Unternehmen, deren Aktivitäten mit dem Unternehmensgegenstand der Gesellschaft im Zusammenhang stehen; ferner der Handel mit Feinkost-Lebensmitteln und Getränken und das Erbringen von gastronomischen Dienstleistungen jeder Art für eigene oder fremde Unternehmungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Food Club Berlin GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Paderborn hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 19.03.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 54/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14775 eingetragenen Food Club Berlin GmbH, Westernstraße 42, 33098 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Saliba Aksan, Torstraße 125, 10119 Be…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 54/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14775 eingetragenen Food Club Berlin GmbH, Westernstraße 42, 33098 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Saliba Aksan, Torstraße 125, 10119 Berlin
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.03.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 233 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IN 54/22
Amtsgericht Paderborn, 05.02.2024
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