Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MZS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Friedrich-List-Straße 20 - 22, 33100 Paderborn
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 13989
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER2809.HRB13989
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 213/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Ralf Jacke
Adresse
Birkhuhnweg 3, 33335 Gütersloh
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
30.08.2024 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
12.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Speditionstätigkeit, Logistik und Vermietung von Transportmitteln.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Spedition
Nebenbranche
Vermietung & Leasing
Geschäftstätigkeit
Spedition, Logistik und Vermietung von Transportmitteln
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MZS GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13989, ist eröffnet. Das Verfahren wird fortgeführt. Im Rahmen des schriftlichen Verfahrens gemäß § 177 InsO sollen nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der einem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 11.03.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen, falls Grund, Betrag oder Rang bestritten werden. Die gesetzliche Vertretung der Schuldnerin obliegt dem Geschäftsführer Herrn Ralf Jacke. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem Amtsgericht Paderborn eingelegt werden muss.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MZS GmbH ist beim Amtsgericht Paderborn anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 05.02.2024 wird die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO angekündigt. Der Prüfungsstichtag ist auf den 11.03.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MZS GmbH ist beim Amtsgericht Paderborn anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 05.02.2024 wird die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO angekündigt. Der Prüfungsstichtag ist auf den 11.03.2024 festgelegt, an dem ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen muss. Im zweiten Teil der Bekanntmachung vom 14.08.2024 wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Führung eines Rechtsstreits Termin gesetzt. Dieser findet am Freitag, den 30.08.2024 um 10:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Paderborn statt. Bei Beschlussunfähigkeit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MZS GmbH wird vom Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 213/22 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13989 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Ralf Jacke vertreten. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Bes…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MZS GmbH wird vom Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 213/22 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13989 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Ralf Jacke vertreten. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Beschlüsse erlassen. Zunächst wurde am 05.02.2024 angeordnet, dass nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden, wobei der Prüfungsstichtag auf den 11.03.2024 festgelegt war. Später wurde für die Gläubigerversammlung ein Termin zur Beschlussfassung über die Führung eines Rechtsstreits am 30.08.2024 bestimmt. Ein weiterer Beschluss vom 01.10.2026 ordnete erneut die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren an, wobei der Prüfungsstichtag auf den 12.11.2026 festgelegt wurde. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Gerichts nieder.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 213/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13989 eingetragenen MZS GmbH, Friedrich-List-Straße 20 - 22, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Jacke, Birkhuhnweg 3, 33335 Güt…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 213/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13989 eingetragenen MZS GmbH, Friedrich-List-Straße 20 - 22, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Jacke, Birkhuhnweg 3, 33335 Gütersloh
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.03.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 213/22
Amtsgericht Paderborn, 05.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 213/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13989 eingetragenen MZS GmbH, Friedrich-List-Straße 20 - 22, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Jacke, Birkhuhnweg 3, 33335 Güt…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 213/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13989 eingetragenen MZS GmbH, Friedrich-List-Straße 20 - 22, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Jacke, Birkhuhnweg 3, 33335 Gütersloh
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Führung eines Rechtsstreits
Termin bestimmt auf
Freitag, 30.08.2024, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, II. Etage, Sitzungssaal 218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
2 IN 213/22
Amtsgericht Paderborn, 14.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 213/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13989 eingetragenen MZS GmbH, Friedrich-List-Straße 20 - 22, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Jacke, Birkhuhnweg 3, 33335 Güt…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 213/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13989 eingetragenen MZS GmbH, Friedrich-List-Straße 20 - 22, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Jacke, Birkhuhnweg 3, 33335 Gütersloh
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
12.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IN 213/22
Amtsgericht Paderborn, 01.10.2026
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