Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 23071
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Insolvenzprofil
Forst GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 23071
EUID
DER3201.HRB23071
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 95/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Tätigkeit vorläufiger Verwalter beginnt
16.05.2018
Tätigkeit vorläufiger Verwalter endet
04.06.2018
Einstellung des Verfahrens
27.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bonn hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Forst GmbH die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Franz Zilkens festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 16.05.2018 bis zum 04.06.2018 ausgeübt. Die Festsetzung basiert auf dem verwalteten Vermögen und der Staffelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV, wobei dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters zustehen. Der Pauschbetrag für Auslagen wurde antragsgemäß festgesetzt. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung statthaft.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Forst GmbH ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Zuvor war ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dessen Vergütung sowie Auslagen festgesetzt worden. Die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters erstreckte sich vom 16.05.2018 bi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Forst GmbH ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Zuvor war ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dessen Vergütung sowie Auslagen festgesetzt worden. Die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters erstreckte sich vom 16.05.2018 bis zum 04.06.2018. Der Schuldner betreibt eine Wäscherei sowie den Groß- und Einzelhandel mit Papierwaren und Dekorationsartikeln.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 95/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23071 eingetragenen Forst GmbH, Normannengasse 21, 53909 Zülpich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Ingo Forst, Hertenicher Weg 17, 53909 Zülpich und Frau Anne…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 95/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23071 eingetragenen Forst GmbH, Normannengasse 21, 53909 Zülpich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Ingo Forst, Hertenicher Weg 17, 53909 Zülpich und Frau Anne-Marie Esser, Kangasalastr.18, 53909 Zülpich
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Helmut Irmen, Kammweg 7, 52399 Merzenich
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Franz Zilkens, Eifelring 45-49, 53879 Euskirchen wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 16.05.2018 bis zum 04.06.2018 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug xxx EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von xxx EUR zu.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 21.07.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxx EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie muss begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
98 IN 95/18
Amtsgericht Bonn, 27.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 95/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23071 eingetragenen Forst GmbH, Normannengasse 21, 53909 Zülpich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Anne-Marie Esser, Kangasalastr.18, 53909 Zülpich und Herrn Ingo Forst…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 95/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23071 eingetragenen Forst GmbH, Normannengasse 21, 53909 Zülpich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Anne-Marie Esser, Kangasalastr.18, 53909 Zülpich und Herrn Ingo Forst, Hertenicher Weg 17, 53909 Zülpich, Geschäftszweig: der Betrieb einer Wäscherei sowie der Groß- und Einzelhandel mit Papierwaren und Dekorationsartikeln.
ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
98 IN 95/18
Amtsgericht Bonn, 27.08.2026
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