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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Herstellung und der Vertrieb von Nudeln aller Art, insbesondere von Pasta Sassella
Das Amtsgericht Bonn hat am 29.07.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Pasta Sassella Tartero GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Caroline Stevens bestellt. Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an den Schuldner zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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