Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Four-E Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Kasseler Straße 47, 34346 Hann. Münden
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 206450
EUID
DEP2204.HRB206450
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
74 IN 73/23 HMUE
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Jung
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166311
E-Mail
Termine & Fristen
Zustimmung zur Schlussverteilung
25.09.2025
Ankündigung Schlussverteilung
01.10.2025
Schlusstermin
14.11.2025
Festsetzung Vergütung
20.11.2025
Aufhebung
11.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Halten von Beteiligungen sowie die Entwicklung und Halten von Patenten und Schutzrechten im Bereich der Entwicklung gestützter Technologien zur Trennung und Aufbereitung von Stoffen aus Fluiden und Gasen, sowie Planung, Bau und Vertrieb entsprechender Produkte und zugehöriger Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Four-E Holding GmbH ist am 11.02.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hat das Amtsgericht Göttingen am 25.09.2025 der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin auf den 14.11.2025 festgelegt. Am 01.10.2025 wurde die Durchführung der Schlussverteilung angekündigt, wobei ein verfügbarer Massebestand von 20.861,24 EUR sowie Insolvenzforderungen in Höhe von 12.963,72 EUR genannt wurden. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung sind am 20.11.2025 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 73/23 HMUE: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Four-E Holding GmbH, Kasseler Straße 47, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 206450), vertr. d.: Marcus Looft, (Geschäftsführer), ist am 11.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann…
74 IN 73/23 HMUE: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Four-E Holding GmbH, Kasseler Straße 47, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 206450), vertr. d.: Marcus Looft, (Geschäftsführer), ist am 11.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 73/23 HMUE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Four-E Holding GmbH, Kasseler Straße 47, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 206450), vertr. d.: Marcus Looft, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur…
74 IN 73/23 HMUE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Four-E Holding GmbH, Kasseler Straße 47, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 206450), vertr. d.: Marcus Looft, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: h.jung@westhelleundpartner.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 20.861,24 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 12.963,72 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Göttingen, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 73/23 HMUE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Four-E Holding GmbH, Kasseler Straße 47, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 206450), vertr. d.: Marcus Looft, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspri…
74 IN 73/23 HMUE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Four-E Holding GmbH, Kasseler Straße 47, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 206450), vertr. d.: Marcus Looft, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 14.11.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
d) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 25.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 73/23 HMUE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Four-E Holding GmbH, Kasseler Straße 47, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 206450), vertr. d.: Marcus Looft, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S.…
74 IN 73/23 HMUE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Four-E Holding GmbH, Kasseler Straße 47, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 206450), vertr. d.: Marcus Looft, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 23.354,67 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 2.307,45 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 25.662,12 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 20.11.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.