Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Naturmassivmöbel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Brennereistraße 2b, 37139 Adelebsen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 207166
EUID
DEP2204.HRB207166
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 86/24 GOE
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Daniel Goth
Adresse
Große Breite 1, 37077 Göttingen
Telefon
0551/38489905
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
03.11.2025
Stichtag
13.04.2026
Schlusstermin
29.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwurf, Herstellung, Produktion, Verkauf und Vertrieb von Möbeln, Accessoires und Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naturmassivmöbel GmbH, Adelebsen, ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein besonderer Prüfungstermin ist für den 03.11.2025 sowie für den 13.0/4.2026 bestimmt. Der verfügbare Massebestand beträgt 54.274,30 EUR (abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten), während Insolvenzforderungen in Höhe von 481.356,16 EUR zu berücksichtigen sind. Die Schlussverteilung soll erfolgen. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 29.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie gegen das Schlussverzeichnis und den Vergütungsantrag eingereicht werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naturmassivmöbel GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer John-Paul Ferle vertreten. Das Amtsgericht Göttingen hat in mehreren Beschlüssen verschiedene Verfahrensschritte angeordnet. Zunächst wurde ein besonderer Prüfungstermin für den 03.11.2025 bestimmt,…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naturmassivmöbel GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer John-Paul Ferle vertreten. Das Amtsgericht Göttingen hat in mehreren Beschlüssen verschiedene Verfahrensschritte angeordnet. Zunächst wurde ein besonderer Prüfungstermin für den 03.11.2025 bestimmt, um nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen zu prüfen. Später wurde ein weiterer Stichtag für den 13.04.2026 festgelegt, ebenfalls im Zusammenhang mit der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Goth hat dem Gericht die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis vorgelegt. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Schlussverteilung. Ein Schlusstermin wurde auf den 29.06.2026 bestimmt, an dem Widersprüche gegen Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und Anträge bezüglich der Restschuldbefreiung eingereicht werden müssen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden; die Berechnungsgrundlage belief sich auf 83.424,43 EUR. Der verfügbare Massebestand beträgt 54.274,30 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 481.356,16 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 86/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naturmassivmöbel GmbH, Brennereistraße 2b, 37139 Adelebsen (AG Göttingen, HRB 207166), vertr. d.: John-Paul Ferle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren …
74 IN 86/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naturmassivmöbel GmbH, Brennereistraße 2b, 37139 Adelebsen (AG Göttingen, HRB 207166), vertr. d.: John-Paul Ferle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 03.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 86/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naturmassivmöbel GmbH, Brennereistraße 2b, 37139 Adelebsen (AG Göttingen, HRB 207166), vertr. d.: John-Paul Ferle, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zu…
74 IN 86/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naturmassivmöbel GmbH, Brennereistraße 2b, 37139 Adelebsen (AG Göttingen, HRB 207166), vertr. d.: John-Paul Ferle, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 54.274,30 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 481.356,16 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Göttingen, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 86/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naturmassivmöbel GmbH, Brennereistraße 2b, 37139 Adelebsen (AG Göttingen, HRB 207166), vertr. d.: John-Paul Ferle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderu…
74 IN 86/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naturmassivmöbel GmbH, Brennereistraße 2b, 37139 Adelebsen (AG Göttingen, HRB 207166), vertr. d.: John-Paul Ferle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 29.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen eventuell nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
e) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
f) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 86/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naturmassivmöbel GmbH, Brennereistraße 2b, 37139 Adelebsen (AG Göttingen, HRB 207166), vertr. d.: John-Paul Ferle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren …
74 IN 86/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naturmassivmöbel GmbH, Brennereistraße 2b, 37139 Adelebsen (AG Göttingen, HRB 207166), vertr. d.: John-Paul Ferle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 86/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naturmassivmöbel GmbH, Brennereistraße 2b, 37139 Adelebsen (AG Göttingen, HRB 207166), vertr. d.: John-Paul Ferle, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S.…
74 IN 86/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naturmassivmöbel GmbH, Brennereistraße 2b, 37139 Adelebsen (AG Göttingen, HRB 207166), vertr. d.: John-Paul Ferle, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 77.925,00 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 5.499,43 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 83.424,43 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 154,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 44 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 08.07.2026
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