Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FPR Rabbe-Räker GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Grünenplaner Straße 11, 31061 Alfeld
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRA 201010
EUID
DEP2408.HRA201010
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 47/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Wirtsch.-jur Lars Rühmland
Adresse
Alter Markt 1, 31134 Hildesheim
Telefon
05121/9171-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
23.01.2024 , 09:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.03.2024
Prüfungstermin
17.04.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 23.01.2024 ist um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FPR Rabbe-Räker GmbH & Co. KG eröffnet worden. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Als Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.-jur Lars Rühmland bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 15.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich Sicherungsrechte mitzuteilen. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 17.04.2024. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere matters schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 47/23: Über das Vermögen der FPR Rabbe-Räker GmbH & Co. KG, Grünenplaner Straße 11, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRA 201010), vertr. d.: 1. Rabbe-Räker Verwaltungs-GmbH i. L., Grünenplaner Straße 11, 31061 Alfeld (Leine), (Liquidatorin), vertr. d.: 1.1. Christian Rabbe, Bergstraße 5, 37647 Brevörde, (Liqu…
51 IN 47/23: Über das Vermögen der FPR Rabbe-Räker GmbH & Co. KG, Grünenplaner Straße 11, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRA 201010), vertr. d.: 1. Rabbe-Räker Verwaltungs-GmbH i. L., Grünenplaner Straße 11, 31061 Alfeld (Leine), (Liquidatorin), vertr. d.: 1.1. Christian Rabbe, Bergstraße 5, 37647 Brevörde, (Liquidator), 1.2. Helge Räker, Grünenplaner Straße 11, 31061 Alfeld (Leine), (Liquidator), ist am 23.01.2024 um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Wirtsch.-jur Lars Rühmland, Alter Markt 1, 31134 Hildesheim, Tel.: 05121/9171-0, Fax: 05121/9171-71, E-Mail: hildesheim@insolvenzverwaltungen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.03.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 17.04.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.03.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (17.04.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 29.01.2024
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