Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GBD GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 207627
EUID
DEP2408.HRB207627
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 132/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig, MBA
Termine & Fristen
Bestellung vorläufiger Insolvenzverwalter
02.03.2022
Eröffnung
25.04.2022
Fristende Einwendungen
07.03.2024
Aufhebung
15.06.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GBD GmbH ist beim Amtsgericht Hildesheim unter dem Aktenzeichen 50 IN 132/21 anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist mit Beschluss vom 02.03.2022 bestellt worden, woraufhin das Verfahren mit Beschluss vom 25.04.2022 eröffnet wurde. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig, MBA festgesetzt. Die Berechnungsmasse belief sich auf 33.784,09 EUR. Es sind 579.412,80 EUR nicht nachrangige Insolvenzforderungen zu berücksichtigen, wobei keine zur Verteilung zur Verfügung stehende Masse vorhanden ist. Das Amtsgericht Hildesheim hat die Beendigung des Verfahrens schriftlich durchgeführt, da ein Schlusstermin nicht abgehalten wird und keine nicht verwertbaren Vermögensgegenstände vorhanden sind. Einwendungen konnten bis zum 07.03.2024 erhoben werden. Nach Abschluss der Schlussverteilung ist das Verfahren mit Beschluss vom 15.06.2024 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GBD GmbH, Hauptstraße
2, 31191 Algermissen (Amtsgericht Hildesheim, 50 IN 132/21),
soll die Schlussverteilung stattfinden. Eine zur Verteilung zur Verfügung
stehende Masse ist nicht vorhanden. Zu berücksichtigen sind
579.412,80 € nicht nachrangige Insolvenzforderungen. Da…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GBD GmbH, Hauptstraße
2, 31191 Algermissen (Amtsgericht Hildesheim, 50 IN 132/21),
soll die Schlussverteilung stattfinden. Eine zur Verteilung zur Verfügung
stehende Masse ist nicht vorhanden. Zu berücksichtigen sind
579.412,80 € nicht nachrangige Insolvenzforderungen. Das Verzeichnis
der zu berücksichtigenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle
beim Amtsgericht Hildesheim - Insolvenzgericht - zur Einsichtnahme der
Beteiligten aus.
Amtsgericht Hildesheim, 23.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des GBD GmbH, geb. am 23.06.1989, Hauptstraße 2, 31191 Algermissen (AG Hildesheim, HRB 207627), vertr. d.: Bota Csaba, Hauptstraße 2, 31191 Algermissen, (Geschäftsführer),
wird die Beendigung des Verfahrens schriftlich durchgeführt; ein Schlusstermin wird nicht abgehalten. Ni…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des GBD GmbH, geb. am 23.06.1989, Hauptstraße 2, 31191 Algermissen (AG Hildesheim, HRB 207627), vertr. d.: Bota Csaba, Hauptstraße 2, 31191 Algermissen, (Geschäftsführer),
wird die Beendigung des Verfahrens schriftlich durchgeführt; ein Schlusstermin wird nicht abgehalten. Nicht verwertbare Vermögensgegenstände der Insolvenzmasse sind nicht vorhanden. Einwendungen bzw. Anträge:
a.) gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens
b.) gegen das Schlussverzeichnis
c.) die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters (sofern Masse vorhanden ist)
d.) Evtl. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
e.) den Vergütungsantrag
können bis zum 07.03.2024 schriftlich erhoben werden.
Vorgetragene Gründe zur Versagung der Restschuldbefreiung sind glaubhaft zu machen.
Nach Ablauf der genannten Frist wird eine Feststellung bzw. eine Entscheidung über die Einwendungen zu den genannten Punkten getroffen.
Amtsgericht Hildesheim, 50 IN 132/21, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 132/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GBD GmbH, geb. am 23.06.1989, Hauptstraße 2, 31191 Algermissen (AG Hildesheim, HRB 207627), vertr. d.: Bota Csaba, Hauptstraße 2, 31191 Algermissen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig…
50 IN 132/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GBD GmbH, geb. am 23.06.1989, Hauptstraße 2, 31191 Algermissen (AG Hildesheim, HRB 207627), vertr. d.: Bota Csaba, Hauptstraße 2, 31191 Algermissen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig, MBA festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 10 % herabgesetzt zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
-
EUR
abzüglich der zu viel festgesetzten Vergütung vorläufiger Insolvenzverwalter
EUR
Restbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.12.2023 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 33.784,09 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Für die Erleichterungen aufgrund der vorangegangen vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein Abschlag i.H.v. 10 % festgesetzt.
Im vorliegenden Verfahren wurde der Insolvenzverwalter mit Beschluss vom 02.03.2022 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 25.04.2022 wurde das Insolvenzverfahren schließlich eröffnet.
Nach der Entscheidung des BGH vom 11.05.2006 (IX ZB 249/04) muss der vorläufige Insolvenzverwalter "pflichtgemäß tätig werden" um eine einen Abschlag begründende Erleichterung herbeizuführen. Vorliegend sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die gegen eine pflichtgemäße Erfüllung sprechen. So wurden im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung bereits Geschäftsunterlagen ausgewertet und Kontakt zu weiteren Beteiligten aufgenommen. Die vorläufige Insolvenzverwaltung führte zu einem Wissensvorsprung gegenüber eines Insolvenzverwalters, der nicht vorher vorläufiger Insolvenzverwalter war, führt.
Ein Abschlag i.H.v. 10 % ist der Sachlage angemessen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 77,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 19.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 132/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GBD GmbH, geb. am 23.06.1989, Hauptstraße 2, 31191 Algermissen (AG Hildesheim, HRB 207627), vertr. d.: Bota Csaba, Hauptstraße 2, 31191 Algermissen, (Geschäftsführer), wird das Verfahren aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Amtsgericht Hildesh…
50 IN 132/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GBD GmbH, geb. am 23.06.1989, Hauptstraße 2, 31191 Algermissen (AG Hildesheim, HRB 207627), vertr. d.: Bota Csaba, Hauptstraße 2, 31191 Algermissen, (Geschäftsführer), wird das Verfahren aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Amtsgericht Hildesheim, 15.06.2024
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