Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Frank Müller Verwaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Karlstraße 58, 08523 Plauen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 31286
EUID
DEU1206.HRB31286
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
303 IN 1462/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller
Adresse
Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main
Telefon
069 34879200
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
29.07.2024 , 09:45 Uhr
Bestellung Sonderinsolvenzverwalter
20.01.2025
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung des eigenen Vermögens; Eintritt als persönlich haftende Gesellschafterin in eine oder mehrere Personengesellschaften
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 29.07.2024 um 09:45 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Frank Müller Verwaltungs-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller, angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zudem ist ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO verhängt worden. RA Andreas Hiecke ist zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser der Leistung an die Schuldnerin nicht zustimmt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Müller Verwaltungs-GmbH wird vom Amtsgericht Chemnitz bearbeitet. Am 29.07.2024 ist das Verfahren eröffnet worden, wobei Rechtsanwalt Andreas Hiecke zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Es wurden allgemeine Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Müller Verwaltungs-GmbH wird vom Amtsgericht Chemnitz bearbeitet. Am 29.07.2024 ist das Verfahren eröffnet worden, wobei Rechtsanwalt Andreas Hiecke zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Es wurden allgemeine Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet, die Verfügungen der Schuldnerin betreffen. Am 20.01.2025 ist das Verfahren in eine weitere Phase eingetreten, in der Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt wurde. Dieser ist beauftragt, die nachfolgend aufgeführten, zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zu prüfen und das Prüfungsergebnis im entsprechenden Prüfungstermin zur Tabelle feststellen zu lassen. Die Gläubiger können Rechtsbehelfe innerhalb von zwei Wochen ab Beschlusszustellung einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 303 IN 1462/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Frank Müller Verwaltungs-GmbH, vertr. d. d. GF Karlstraße 58, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31286
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller
- wurde am 29.07.2024 um 09:45 Uhr
…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 303 IN 1462/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Frank Müller Verwaltungs-GmbH, vertr. d. d. GF Karlstraße 58, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31286
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller
- wurde am 29.07.2024 um 09:45 Uhr
RA Andreas Hiecke, Rädelstraße 13, 08523 Plauen, Telefax 03741 296737 9, Telefon geschäftlich 03741 296737 0 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 303 IN 1462/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Müller Verwaltungs-GmbH, vertr. d. d. GF Karlstraße 58, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31286
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller
ergeht am 20.01.2025 nachfolgende Entscheidun…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 303 IN 1462/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Müller Verwaltungs-GmbH, vertr. d. d. GF Karlstraße 58, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31286
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller
ergeht am 20.01.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Martin Obermüller
Kaiserstraße 53
60329 Frankfurt am Main
Email geschäftlich: m.obermüller@bop.legal
Telefon geschäftlich: 069 34879200
Telefax: 069 348792099
bestellt.
2. Der Sonderinsolvenzverwalter wird beauftragt:
Anstelle des Insolvenzverwalters die nachfolgend aufgeführten, zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zu prüfen und das Prüfungsergebnis im entsprechenden Prüfungstermin zur Tabelle feststellen zu lassen.
Gläubigerbezeichnung
Tabelle Blatt Nr.:
1-54, 56-149, 151-202
Die jeweils konkrete Gläubigerbezeichnung ist der angehängten Tabelle gemäß § 175 InsO zu entnehmen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
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