Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Frank Müller Projektentwicklung GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Karlstraße 58, 08523 Plauen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRA 8701
EUID
DEU1206.HRA8701
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen
421 IN 1461/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.07.2024 , 11:20 Uhr
Eröffnung
01.11.2024 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.12.2024
Widerspruchsfrist
31.01.2025
Widerspruchsfrist
01.01.2026
Gläubigerversammlung
05.11.2026 , 10:00 Uhr
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Müller Projektentwickling GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Chemnitz anhängig. Am 29.07.2024 wurde zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung getroffen und Rechtsanwalt Andreas Hiecke zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Es gilt ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO, wodurch Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind. Der Verfahrensstand hat sich weiterentwickelt: Am 20.11.2025 erging eine Entscheidung zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO. Die Gläubiger und die Schuldnerin konnten bis zum 01.01.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Müller Projektentwickling GmbH & Co. KG ist am 01.11.2024 um 09:30 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hiecke bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.12.202…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Müller Projektentwickling GmbH & Co. KG ist am 01.11.2024 um 09:30 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hiecke bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.12.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 31.01.2025 beim Amtsgericht Chemnitz einzureichen. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Gegenstände der Höhe und des Grunds der zu prüfenden Forderungen können bis zum 01.01.2026 widersprochen werden.
Am 29.07.2024 hat das Amtsgericht Chemnitz die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Frank Müller Projektentwickling GmbH & Co. KG angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hiecke bestellt. Am 01.11.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Geschäftszweig der Schu…
Am 29.07.2024 hat das Amtsgericht Chemnitz die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Frank Müller Projektentwickling GmbH & Co. KG angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hiecke bestellt. Am 01.11.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Geschäftszweig der Schuldnerin ist als Bauträger angegeben. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.12.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 31.01.2025 beim Gericht einzureichen. Am 20.11.2025 hat das Gericht das schriftliche Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet. Die Widerspruchsfrist für diese Prüfung endet am 01.01.2026. Für den 05.11.2026 um 10:00 Uhr ist eine Gläubigerversammlung anberaumt. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Zustimmung zu geschlossenen Grundstückskaufverträgen, die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Stadtsparkasse Düsseldorf sowie die Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen den D&O-Versicherer. Zudem ist die Zustimmung zu einer Vergleichsvereinbarung mit der GFI Gesellschaft für Immobilien-Dienstleistungen mbH und die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegenüber Herrn Jörg Lorenzen vorgesehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 1461/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Frank Müller Projektentwickling GmbH & Co. KG, gesetzl.vertr. d. d. Frank Müller Verwaltungs-GmbH Karlstraße 58, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8701
vertreten durch den Geschäftsführe…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 1461/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Frank Müller Projektentwickling GmbH & Co. KG, gesetzl.vertr. d. d. Frank Müller Verwaltungs-GmbH Karlstraße 58, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8701
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller
ergeht am 29.07.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 29.07.2024 um 11:20 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Andreas Hiecke
Brandhoff Obermüller Rechtsanwälte
Rädelstraße 13
08523 Plauen
Telefon geschäftlich: 03741 296737 0
Telefax: 03741 296737 9
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter werden die im Verfahren notwendigen Zustellungen übertragen, ausgenommen sind die Zustellungen an die Schuldnerin.
10. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 1461/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Müller Projektentwickling GmbH & Co. KG, gesetzl.vertr. d. d. Frank Müller Verwaltungs-GmbH Karlstraße 58, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8701
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Mü…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 1461/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Müller Projektentwickling GmbH & Co. KG, gesetzl.vertr. d. d. Frank Müller Verwaltungs-GmbH Karlstraße 58, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8701
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller
ergeht am 20.11.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.01.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 1461/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Müller Projektentwickling GmbH & Co. KG, gesetzl.vertr. d. d. Frank Müller Verwaltungs-GmbH Karlstraße 58, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8701
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Mü…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 1461/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Müller Projektentwickling GmbH & Co. KG, gesetzl.vertr. d. d. Frank Müller Verwaltungs-GmbH Karlstraße 58, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8701
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller
ergeht am 01.11.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Bauträger) wird am 01.11.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Andreas Hiecke
Brandhoff Obermüller Rechtsanwälte
Rädelstraße 13
08523 Plauen
Telefon geschäftlich: 03741 296737 0
Telefax: 03741 296737 9
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 20.12.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 31.01.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 1461/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Müller Projektentwickling GmbH & Co. KG, gesetzl.vertr. d. d. Frank Müller Verwaltungs-GmbH Karlstraße 58, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8701
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Mü…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 1461/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Müller Projektentwickling GmbH & Co. KG, gesetzl.vertr. d. d. Frank Müller Verwaltungs-GmbH Karlstraße 58, 08523 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8701
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller
ergeht am 06.10.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 05.11.2026
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
1.1. Zustimmung zu den geschlossenen Grundstückskaufverträgen vom 05.12.2024, 12.02.2025, 13.03.2025, 17.09.2025, 19.09.2025, sowie 24.10.2025.
1.2. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die dokumentierten Ansprüche gegen die Stadtsparkasse Düsseldorf gerichtlich durchzusetzen. Der Insolvenzverwalter kann eine Prozessfinanzierung vereinbaren und ist berechtigt, einen Vergleich über die Ansprüche mit der Stadtsparkasse Düsseldorf abschließen.
1.3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Haftungsansprüche aus § 15b Abs 4 Satz 1 InsO sowie die Deckungsansprüche hieraus gegen den D&O Versicherer gerichtlich durchzusetzen. Der Insolvenzverwalter kann einen Vergleich über diese Ansprüche abschließen.
1.4. Zustimmung zur Vergleichsvereinbarung mit der GFI Gesellschaft für Immobilien-Dienstleistungen mbH vom 03.06.2026.
1.5. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, Erstattungsansprüche aus geleisteten Vermittlungsprovisionen gegenüber Herrn Jörg Lorenzen gerichtlich durchzusetzen. Der Insolvenzverwalter kann einen Vergleich über diese Ansprüche abschließen.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.