Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Frankfurt Stars GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 120176
EUID
DEM1201.HRB120176
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 695/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Eggen
Kanzlei
Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft
Adresse
Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main
Telefon
+49 (0) 69/50986-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
29.07.2025 , 11:15 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frankfurt Stars GmbH ist am 29.07.2025 durch das Amtsgericht Offenbach am Main eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgt wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen worden. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Gegen die Entscheidung kann die Schuldnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 695/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Frankfurt Stars GmbH, Landgrafenring 6, 63071 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 120176),
vertreten durch:
Dilovan Al Haji, Fritz-Remy-Str. 5, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
wird heute um 11:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 1…
8 IN 695/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Frankfurt Stars GmbH, Landgrafenring 6, 63071 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 120176),
vertreten durch:
Dilovan Al Haji, Fritz-Remy-Str. 5, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
wird heute um 11:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Alexander Eggen, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: +49 (0) 69/50986-0, Fax: +49 (0) 69/50986-110, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 29.07.2025
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