Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fresh Logistik 24 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bahnhofstr. 5, 30890 Barsinghausen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 218557
EUID
DEP2305.HRB218557
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
36 IN 10/20 -4
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Jung
Adresse
Leonhardtstrasse 8, 30175 Hannover
Telefon
0511-353960-60
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
03.03.2025
Schlusstermin
06.10.2025
Aufhebung
16.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Transport von Gütern aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fresh Logistik 24 GmbH ist am 16.02.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde im Verfahren eine Schlussverteilung beschlossen und durchgeführt. Der Stichtag für den Schlusstermin sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen war der 06.10.2025. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingelegt werden. Der verfügbare Massebestand betrug 22.345,25 EUR bei einer Summe der festgestellten Forderungen von 552.019,98 EUR. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Jung hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 InsO nicht veröffentlicht wurden. Ein früherer Stichtag für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist war der 03.03.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 10/20 -4: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fresh Logistik 24 GmbH, Bahnhofstr. 5, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 218557), vertr. d.: Andrzej Korcz, HenryKowska 1m5, 59-900 Zgorzelec, POLEN, (Geschäftsführer), ist am 16.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzog…
36 IN 10/20 -4: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fresh Logistik 24 GmbH, Bahnhofstr. 5, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 218557), vertr. d.: Andrzej Korcz, HenryKowska 1m5, 59-900 Zgorzelec, POLEN, (Geschäftsführer), ist am 16.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 10/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fresh Logistik 24 GmbH, Bahnhofstr. 5, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 218557), vertr. d.: Andrzej Korcz, HenryKowska 1m5, 59-900 Zgorzelec, POLEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entsche…
36 IN 10/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fresh Logistik 24 GmbH, Bahnhofstr. 5, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 218557), vertr. d.: Andrzej Korcz, HenryKowska 1m5, 59-900 Zgorzelec, POLEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 14.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 10/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fresh Logistik 24 GmbH, Bahnhofstr. 5, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 218557), vertr. d.: Andrzej Korcz, HenryKowska 1m5, 59-900 Zgorzelec, POLEN, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäf…
36 IN 10/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fresh Logistik 24 GmbH, Bahnhofstr. 5, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 218557), vertr. d.: Andrzej Korcz, HenryKowska 1m5, 59-900 Zgorzelec, POLEN, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hameln zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Jung, Leonhardtstrasse 8, 30175 Hannover, Tel.: 0511-353960-60, Fax: 0511-353960-69, E-Mail: hannover@westhelleundpartner.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Gemäß § 188 Satz 3 InsO zeige ich hiermit die Summe der festgestellten Forderungen mit 552.019,98 EUR an. Der verfügbare Massebestand, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, beträgt 22.345,25 EUR.
Amtsgericht Hameln
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 10/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fresh Logistik 24 GmbH, Bahnhofstr. 5, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 218557), vertr. d.: Andrzej Korcz, HenryKowska 1m5, 59-900 Zgorzelec, POLEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
…
36 IN 10/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fresh Logistik 24 GmbH, Bahnhofstr. 5, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 218557), vertr. d.: Andrzej Korcz, HenryKowska 1m5, 59-900 Zgorzelec, POLEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 06.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 06.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 10/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fresh Logistik 24 GmbH, Bahnhofstr. 5, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 218557), vertr. d.: Andrzej Korcz, HenryKowska 1m5, 59-900 Zgorzelec, POLEN, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung f…
36 IN 10/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fresh Logistik 24 GmbH, Bahnhofstr. 5, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 218557), vertr. d.: Andrzej Korcz, HenryKowska 1m5, 59-900 Zgorzelec, POLEN, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.06.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 26.974,37 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Regelfall der Vergütung des Insolvenzverwalters geht davon aus, dass der Schuldner (in diesem Fall die Vertretung der Schuldnerin) seinen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten im Insolvenzverfahren nachkommt. Daher ist eine Mitwirkungsverweigerung, die zu einer nicht unerheblichen Belastung des Verwalters führt, durch einen Zuschlag nach § 3 Abs. 1 InsVV zu berücksichtigen. Nach aktueller Rechtsprechung ist hierfür die Festsetzung eines Zuschlags von bis zu 25 % gerechtfertigt.
Bereits in dem mehr als ein Jahr andauernden Insolvenzantragsverfahren erfolgten aufgrund der missachteten Auskunfts- und Mitwirkungspflichten elf Zwischenberichte und Fristverlängerungsanträge an das Insolvenzgericht. Im eröffneten Verfahren ist die Geschäftsleitung ihren Pflichten überhaupt nicht besser nachgekommen, sodass auch das eröffnete Verfahren von einem weit überdurchschnittlichen Aufwand wegen obstruktiven Schuldnerverhaltens geprägt war.
Angesichts des obstruktiven Verhaltens des ehemaligen sowie des aktuellen geschäftsführenden Gesellschafters wurden im eröffneten Verfahren die Ermittlung und Feststellung von pfändbaren Vermögensgegenständen der Schuldnerin zu Gunsten der Masse durch das durchweg unkooperative Verhalten des ehemaligen sowie des aktuellen Geschäftsführers erschwert.
In Anbetracht der Tatsache, dass im vorliegenden Fall die Zusammenarbeit des ehemaligen sowie des aktuellen Geschäftsführers ohne entsprechende Zwangsmittel gänzlich verweigert wurde, keine Unterlagen der Lohn- und Finanzbuchhaltung vorgelegt wurden und sämtliche Informationen zeitaufwändig anderweitig durch den Insolvenzverwalter ermittelt werden mussten, wurde ein Zuschlag i.H.v. 25% beantragt und festgesetzt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 176,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 63 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 06.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 10/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fresh Logistik 24 GmbH, Bahnhofstr. 5, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 218557), vertr. d.: Andrzej Korcz, HenryKowska 1m5, 59-900 Zgorzelec, POLEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forder…
36 IN 10/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fresh Logistik 24 GmbH, Bahnhofstr. 5, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 218557), vertr. d.: Andrzej Korcz, HenryKowska 1m5, 59-900 Zgorzelec, POLEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 06.02.2025
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