Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
W.A-Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Heerstraße 41, 30890 Barsinghausen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 209482
EUID
DEP2305.HRB209482
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 30/19 -1-
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Heintz
Adresse
Hildesheim
Termine & Fristen
Prüfungstermin
12.02.2024
Schlusstermin
22.04.2024
Gegenstand des Unternehmens
Fliesen-, Platten-, Mosaik-, Parkett- und Bodenlegen, Rollladen- und Sonnenschutztechnik, Bautrocknung, Holz- und Bautenschutz, Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale) nebst Tischlerarbeiten und aller mit diesem Gegenstand zusammen stehende Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W.A-Bau GmbH mit Sitz in Barsinghausen ist durch verschiedene Phasen verlaufen. Nach der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Andreas Heintz und der Festsetzung seiner Bruchteilsvergütung wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag auf den 12.02.2024 festgelegt wurde. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde erteilt, wobei der Schlusstermin auf den 22.04.2024 bestimmt war. Es wurde bekannt gegeben, dass Insolvenzforderungen in Höhe von insgesamt 102.015,96 € zu berücksichtigen sind, jedoch kein zur Verteilung verfügbarer Betrag in der Masse vorhanden ist. Schließlich ist das Verfahren am 12.06.202
26 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 30/19 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W.A-Bau GmbH, Heerstraße 41, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 209482), vertr. d.: Nils Krause, Schlesienstraße 35, 31553 Sachsenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.04.2…
37 IN 30/19 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W.A-Bau GmbH, Heerstraße 41, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 209482), vertr. d.: Nils Krause, Schlesienstraße 35, 31553 Sachsenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 976,66 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 30/19 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W.A-Bau GmbH, Heerstraße 41, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 209482), vertr. d.: Nils Krause, Schlesienstraße 35, 31553 Sachsenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im…
37 IN 30/19 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W.A-Bau GmbH, Heerstraße 41, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 209482), vertr. d.: Nils Krause, Schlesienstraße 35, 31553 Sachsenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.02.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 15.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 30/19 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W.A-Bau GmbH, Heerstraße 41, 30890 Barsinghausen gibt der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Andreas Heintz, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Hildesheim, bekannt:
Insolvenzforderungen sind in Höhe von insgesamt 102.015,96 € bei einer Schlus verteilung zu berü…
37 IN 30/19 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W.A-Bau GmbH, Heerstraße 41, 30890 Barsinghausen gibt der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Andreas Heintz, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Hildesheim, bekannt:
Insolvenzforderungen sind in Höhe von insgesamt 102.015,96 € bei einer Schlus verteilung zu berücksichtigen.
Ein zur Verteilung verfügbarer Betrag ist in der Insolvenzmasse nicht vorhanden. Es wird daher in diesem Verfahrensabschnitt zu keiner Verteilung an die Gläubiger kommen. Ein Verzeichnis der Forderungen ist bei dem Amtsgericht Hameln ausgelegt. Auf die Fristen der §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
Amtsgericht Hameln,
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 30/19 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W.A-Bau GmbH, Heerstraße 41, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 209482), vertr. d.: Nils Krause, Schlesienstraße 35, 31553 Sachsenhagen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Heintz festgesetzt …
37 IN 30/19 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W.A-Bau GmbH, Heerstraße 41, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 209482), vertr. d.: Nils Krause, Schlesienstraße 35, 31553 Sachsenhagen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Heintz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.01.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 15.910,65 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 105,45 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 37 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,85 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 27.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 30/19 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W.A-Bau GmbH, Heerstraße 41, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 209482), vertr. d.: Nils Krause, Schlesienstraße 35, 31553 Sachsenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der…
37 IN 30/19 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W.A-Bau GmbH, Heerstraße 41, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 209482), vertr. d.: Nils Krause, Schlesienstraße 35, 31553 Sachsenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 22.04.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 27.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 30/19 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W.A-Bau GmbH, Heerstraße 41, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 209482), vertr. d.: Nils Krause, Schlesienstraße 35, 31553 Sachsenhagen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Heintz fest…
37 IN 30/19 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W.A-Bau GmbH, Heerstraße 41, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 209482), vertr. d.: Nils Krause, Schlesienstraße 35, 31553 Sachsenhagen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Heintz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.01.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 14.865,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 12.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 30/19 -1-: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W.A-Bau GmbH, Heerstraße 41, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 209482), vertr. d.: Nils Krause, Schlesienstraße 35, 31553 Sachsenhagen, (Geschäftsführer), ist am 12.06.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingeste…
37 IN 30/19 -1-: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W.A-Bau GmbH, Heerstraße 41, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 209482), vertr. d.: Nils Krause, Schlesienstraße 35, 31553 Sachsenhagen, (Geschäftsführer), ist am 12.06.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 12.06.2026
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